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Frage zu Akteneinsicht

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Akteneinsicht innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 06.07.2010, 14:44
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Frage zu Akteneinsicht

Hi darf der Mandant das Akteneinsicht was der Rechtsanwalt von Staatsanwaltschaft hat Kopie davon anfordern es sind Aussagen von Kläger und Zeugen? geht um Zivilrecht...


Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 15:10
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AW: Frage zu Akteneinsicht

Laut §299 ZPO kann die jeweilige Partei in die Prozessakte einsehen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.

Zitat:
(2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
Gesondert geregelt ist daneben in § 760 ZPO das Akteneinsichtsrecht der an einem Vollstreckungsverfahren Beteiligten in die Akten des Gerichtsvollziehers.

Bei Intresse
§§ 299, 760 ZPO
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Alt 06.07.2010, 16:02
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AW: Frage zu Akteneinsicht

Also der Anwalt von Person A hat schon die Akten bei sich und hat es dem A Gezeigt. Da Person A nicht in Deutschland geboren ist hat er eben Schwierigkeiten alles durchzulesen und gleich alles zu verstehen.Er braucht eben Ruhe dabei. Jetzt die Fragen halt ob man doch Kopien haben kann. Sehen darf er es eine Kopie nicht
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 16:08
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AW: Frage zu Akteneinsicht

Wer ist den Person A?
ist Person A der Mandant vom Anwalt? oder nur ein Interessierter?
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Alt 06.07.2010, 16:21
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AW: Frage zu Akteneinsicht

er ist der Mandant und die Akten sind Vernehmungen von Polizei für eine Anzeige von Person B die hat die Staatsanwaltschaft abgewiesen. Jetzt hat Person B eine Klage gegen A gemacht bei Amtsgericht. Jetzt will A Kopien von den Vernehmungen haben
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Alt 06.07.2010, 16:39
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AW: Frage zu Akteneinsicht

ja gem. § 299 ZPO hat er anspruch drauf, die Kopien, bzw Auszüge und Abschriften zu bekommen.
Hierzu http://dejure.org/gesetze/ZPO/299.html


Hoffe das ich Helfen konnte
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AW: Frage zu Akteneinsicht

Zitat:
Zitat von loveis Beitrag anzeigen
Also der Anwalt von Person A hat schon die Akten bei sich und hat es dem A Gezeigt. Da Person A nicht in Deutschland geboren ist hat er eben Schwierigkeiten alles durchzulesen und gleich alles zu verstehen.Er braucht eben Ruhe dabei. Jetzt die Fragen halt ob man doch Kopien haben kann. Sehen darf er es eine Kopie nicht
Ich, als Geschädigter, hab neulich Kopien bekommen, also würde ich die Frage mal einfach so bejahen!
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Zitat:
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Alt 06.07.2010, 19:21
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AW: Frage zu Akteneinsicht

das Gesetz erlaubt also das der Rechtsanwalt Von A Kopien von den Akten machen kann und seinen Mandanten A Geben darf? oder Darf er nur für sich Kopien machen also der Anwalt?

Auf die Frage von A an seinem Anwalt ob man Kopien haben kann verneinte er
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  #9 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 19:28
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AW: Frage zu Akteneinsicht

ja es geht doch um Zivilrecht oder nicht?
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  #10 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 19:42
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AW: Frage zu Akteneinsicht

Der Anwalt macht Kopien von A und gibt diese Kopien A, weil A nicht weiß wie die akten lage ist, und sich informieren will.
A hat anspruch drauf.
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