Dies ist eine Diskussion zu Fotos von der Polizei innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| AW: Fotos von der Polizei Gruß Pro |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
soll mal ein Cop versuchen.... dann wehr ich mich aber... |
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| AW: Fotos von der Polizei maximal darf sich ja wohl nur die kamera "wehren"
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fotos von der Polizei |
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| AW: Fotos von der Polizei In der Pauschalität, daß man bei einer Verkehrskontrolle kein Recht dazu habe. Das ist falsch, auch eine Verkehrskontrolle kann selbstverständlich ein "Ereignis der Zeitgeschichte" sein, und dann darf man auch dort Polizisten fotografieren. Zitat:
Zitat:
Auch Routinekontrollen der Polizei können z.B. Gegenstand der Berichterstattung durch Medien werden. Man kann eben auch nicht so pauschal sagen, daß eine Routinekontrolle grundsätzlich kein "Ereignis der Zeitgeschichte" sei, das ist in dieser Pauschalität schlicht nicht richtig. Ob etwas "Ereignis der Zeitgeschichte" ist, hängt immer vom Gesamtzusammenhang ab. Des weiteren: das Recht am eigenen Bild verhindert überhaupt nicht das fotografiert werden an sich, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Insofern läßt sich aus dem "Recht am eigenen Bild" schon mal überhaupt keine direkte Rechtsgrundlage ableiten, warum man einen Polizisten - oder jede andere Person - nicht fotografieren dürfe. (Solange man nicht in den Intimbereich eindringt, §201a StGB ![]() Und genau aus all diesen Gründen sollte man mit Pauschlaussagen zu diesem Thema mehr als vorsichtig sein, die haben nämlich alle eins gemeinsam: in ihrer Pauschalität sind sie alle falsch...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
Polizeieinsätze sind im Regelfall "Ereignisse der Zeitgeschichte", und daher sind daran beteiligte Polizeibeamte im Regelfall "(relative) Personen der Zeitgeschichte" (oder sogar "absolute Personen der Zeitgeschichte", als Polizeipräsident z.B.). Am Rande angemerkt: das KUG kennt ausdrücklich auch eine Ausnahmebestimmung von der Ausnahmebestimmung. Auch Fotos von Ereignissen der Zeitgeschichte und von Personen der Zeitgeschichte dürfen nicht verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn dadurch "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird". (§23 Abs. 2 KUG)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
Zitat:
Und was das Fotografieren von Polizisten im Einsatz betrifft, ist das "Recht am eigenen Bild" höchstens die halbe Miete - die Polizeigesetze der Länder geben Polizisten nämlich viele Handhaben, gegen Leute vorzugehen, die durch irgendein Verhalten polizeiliche Maßnahmen stören oder auch nur zu stören drohen. Und Platzverweise durch die Polizei gibt es auch noch als Instrument...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von der Polizei Jetzt verstehe ich so langsam, was du meinst; ich würde jedoch nicht gleich jeden Polizeieinsatz in das Licht stellen, dass es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handeln könnte. Meinetwegen: Sicherheitskonferenz in München, viele Polizisten etc.. Hier eindeutig solch ein Ereignis der Zeitgeschichte. Eine Schlägerei vor einer der vielen Discos würde ich da eher nicht einordnen. Interessiert die Öffentlichkeit natürlich, wenn ein Prominenter da verwickelt ist, ansonsten ist´s eine Randnotiz in den jeweiligen Zeitungen... Aber ich gebe dir Recht, letztlich kommt´s auf die Gesamtsituation an.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
Ganz einfaches Beispiel: in den Vorweihnachtstagen macht die Polizei verstärkt Verkehrskontrollen, um Alkoholsünder aufzuspüren, die nach den in diesen Tagen häufigen Unternehmens- und Privatweihnachtsfeiern unter Alkoholeinfluss Auto fahren. Ganz normale Routinekontrollen - und trotzdem ein "Ereignis der Zeitgeschichte", über das z.B. Medien berichten und in Medien diskutiert werden kann, oder auch in privaten Blogs. (Die als Medium ja nicht weniger dürfen als "richtige Medien".) Eine solche Polizeikontrolle zu fotografieren, und damit zwangsläufig auch die daran beteiligten Polizeibeamten, ist absolut zulässig, was das "Recht am eigenen Bild" der Polizisten betrifft, und übrigens auch, was das "Recht am eigenen Bild" der Autofahrer betrifft. (Als Redaktion verpixelt man gern die KFZ-Kennzeichen, aber rechtlich zwingend erforderlich ist das durchaus nicht.) Eine andere Baustelle ist eine eventuelle Behinderung des Einsatzes durch das Fotografieren, aber spätestens wenn man sich in 15 oder 20 Meter Entfernung und ohne den Verkehr zu behindern hinstellt und Fotos macht, greift auch das nicht mehr. Als Journalist habe ich Fotos von Dutzenden solcher Routinekontrollen in meinem Archiv. Als Medienvertreter ruft man normalerweise vorher die örtliche Polizeipressestelle an - weil die einem sagt, wo so eine Kontrolle stattfindet, und man die nicht erst mühsam suchen muß. Und dann weiß der Einsatzleiter vor Ort, daß "die Presse" vorbeikommt, um Fotos zu machen oder zu drehen. Aber ich bin auch schon, weil zufällig über so eine Routine-Kontrolle hinzugekommen, angehalten, ausgestiegen und habe Fotos gemacht. Auch kein Problem. Wenn man sich dabei nicht als Journalist ausweisen kann, wird man damit rechnen müssen, daß die Polizeibeamten das nicht haben wollen. Und an der Stelle hat man dann schnell ein sozusagen "selbstreferentielles Problem". Für dieses "Nicht haben wollen" gibt es keine grundsätzlich zwingende Rechtsgrundlage, auf der die Polizei das untersagen könnte. Die können vielleicht sagen "Blitzen Sie nicht - das irritiert und stört uns!" Die können vielleicht sagen "Stellen Sie sich nicht so hin, daß Sie unsere Sicht auf den gesamten Verkehr behindern - das gefährdet unsere Sicherheit!" Oder aber sie dagen einfach - auch damit muß man rechnen - "Hey! Sie dürfen das nicht!" Dagegen kann man dann zwar erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vorgehen - denn es fehlt schlicht die Rechtsgrundlage dafür. Wenn man aber meint, das vor Ort mit den Polizeibeamten im Einsatz ausdiskutieren zu wollen, dann behindert man die bei ihrer Arbeit - und dagegen wiederum können sie sich mit Hilfe des Polizeirechts wehren. Insofern steht man hier als Nicht-Pressevertreter vor dem selben Problem, vor dem auch Pressevertreter mit der Polizei gelegentlich stehen: man hat zwar Recht, man bekommt auch hinterher Recht, aber vor Ort nützt das nüscht. (Was wiederum für jeden professionellen Journalisten sein täglich Brot ist. Aber das ist noch wieder ein anderes Thema.) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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