Dies ist eine Diskussion zu Fotos von der Polizei innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Fotos von der Polizei Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Fotos von der Polizei ![]() Bitte ändern, dann kommt die Antwort
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| AW: Fotos von der Polizei |
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| AW: Fotos von der Polizei Nein, auch Polizisten haben das Recht am eigenen Bild und man darf sie nicht fotografieren, wenn sie das nicht wünschen. Es gibt bestimmte Ausnahmesituationen, aber bei einer Verkehrskontrolle hat man kein Recht dazu
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich kann man argumentieren, daß jeder Polizeieinsatz ein "Ereignis öffentlichen Interesses" ist, und dabei dann nur ein sehr eingeschränktes "Recht am eigenen Bild" gilt. Polizisten argumentieren gern damit, daß man keine "Portraitfotos" von ihnen machen dürfe, was rechtlich wiederum gekäster Quatsch mit Sauce ist. Polizisten argumentieren weiter mit den einschlägigen Polizeigesetzen, die sie ermächtigen, einer Person, die polizeiliche Amtshandlungen behindert, einen Platzverweis zu erteilen usw. Was rechtlich wiederum durchaus haltbar sein kann. Journalisten argumentieren damit, daß Polizeibeamte durch Gesetz (Landespressegesetze) verpflichtet sind, sie bei ihrer journalistischen Arbeit zu unterstüzten, wobei Polizisten dann entgegnen, daß dies nur soweit gilt, wie es ihre Amtshandlungen nicht über Gebühr beeinträchtigt. Polizisten und Journalisten argumentieren gemeinsam, daß es einen Unterschied zwischen Krethi und Plethi und Pressevertretern gibt, und letztere gewisse Privilegien genießen (können).
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von der Polizei Außerdem soll das Bild ja nicht veröffentlicht werden. Damit gilt das KunstUhrHeberRecht nicht. Und Polizisten sind öffentliche Personen, so dass man jegliche Polizeikontrolle filmen darf - auch schon als Schutz vor ungerechtfertigten Angriffen. Und erst Recht, wenn man die ganze Situation filmt und keine Potraits macht. Die Polizei muss das dulden. |
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| AW: Fotos von der Polizei Welche Pauschalität? Ich schrieb doch das es bestimmte Ausnahmesituationen gibt. Grundsätzlich gibt es aber kein Recht, dass man jeden Polizisten fotografieren darf, nur weil er Polizist ist. Das Recht am eigenen Bild trifft auch auf Polizisten zu. Ich sehe auch keinen Grund der bei einer normalen Routinekontrolle erlaubt, dass man die Polizisten fotografiert.
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| AW: Fotos von der Polizei Nein, der Polizist ist eine öffentliche Person... zumal nicht das Fotografieren sondern nur das Veröffentlichen vom Recht am eigenen Bild geschützt ist. |
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| AW: Fotos von der Polizei Zitat:
Angelito, es gibt grundsätzlich kein Recht, welches das Fotografieren von Polizisten verbietet. ![]() Gruß Pro Geändert von Pro (01.12.2011 um 19:30 Uhr). |
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