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| ich hoffe das meine Anfrage so korrekt ist an dieser Stelle. Also ich Betreibe ein Forum. In diesem Forum gibt es einen Bereich nur für Mitglieder. MAL ANGENOMMEN folgender SAchverhalt: dieser Bereich ist leider durch Eigenverschulden gercrawlt worden, so das der Inhalt des geschützen Bereiches im Cache von Google zu meinen Erschrecken zu lesen war. Auf den Missstand wurde ich von einem verärgerten User aufgeklärt. Nach dem bekannt werden dieses Effektes habe ich den Beitrag gelöscht und das Sicherheitsloch geschlossen. Lieder ist der Inhalt der HP immer noch bei Google zu sehen. Soviel ich weiß werden tote Links zu Beträgen erst nach ca. 90 Tagen verschwinden. Um den Prozess zu beschleunigen habe ich Google auf 2 verschiedene E-Mail Adressen gebeten. Meine Seite komplett aus der Suchmaschine zu entfernen. Parallel, habe ich die spezielle Seite und meine ganze HP über das Online Portal von Google gemeldet das diese gelöscht werden soll. Der Online Meldungs ist Fehler 404 Webseite nciht verfügbar. Ich habe erstmal die ganze habe vom Netz genommen. Meine Frage: In wie weit kann ich rechtlich belangt werden? Aus meiner Sicht habe ich alles getan um alle Inhalte schnellst möglich aus dem Netz zu bekommen. Ich weiß jetzt nicht wie die Rechtslage aussieht und würde gerne die Tendebz wissen ob ich mir sorgen machen muß für die Zukunft ...für den Fall das der Super Gau eintrifft Oechi |
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