Dies ist eine Diskussion zu Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? Bei ICE geht es darum, das man bestimmte Daten im Handy mit dem Kürzel ICE kennzeichnet, damit die Rettungskräfte die mit der Kontaktaufnahme von Angehörigen oder Hinterbliebenen zuständig sind schneller an die entsprechenden Daten herankommen und nicht erst großartig recherchieren müssen. Schließlich hat heutzutage jeder ein Handy dabei und es wäre sehr einfach für den entsprechenden Personenkreis die Daten aus dem Handy herauszusuchen und zu nutzen. Die entscheidende Frage ist nun, fallen diese Daten unter das BDSG? Und wenn ja, ist es dann möglich, für den Fall eines Unfalls, den Datenschutz mit einer entsprechenden Kennzeichnung wie z.b. durch einen Aufkleber aufzuheben? |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? .. fällt ein blatt papier, das man offen in der hosentasche trägt auch unter datenschutz ? darf es nach einem unfall nicht auseinandergefaltet werden ? es gibt für den notfall noch den begriff des "höheren interesses" der DS beschäftigt sich mit der verarbeitung und speicherung von personendaten - also erst wenn die daten von dem handy in den speicher einer rettungskraft usw gelangen, wird es interessant. ich weiß nicht wie es mit möglichem schadenersatz aussieht, wenn jemand unberechtigt auf die verbindungstaste zu irgendwelchen gespeicherten leuten drückt und die sind dann keine nähere bezugsperson und befinden sich evtl zZt noch im ausland (mit riesigen telefongeb. verbunden)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? Wenn ich dich richtig verstehe, dann spielt es garkeine Rolle ob die daten dem Datenschutz unterliegen, weil in diesem Fall ein höheres Interesse vorliegt. Richtig? |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? . ich bin so kühn und behaupte, die daten unterliegen nicht dem BDSG, solange sie in dem privaten handy bleiben und nur zur kontaktaufnahme mit den angehörigen genutzt werden. der "datenherr" ist sowieso der handybesitzer und der müßte ggf für eine zugangskontrolle (Passwort) sorgen, wenn es sensible daten sind es werden ja wohl auch gleichzeitig keine "kalten" werbegespräche geführt werden und der angerufene kann vom anrufer auch keine datenlöschung verlangen, da dieser nicht der eigentümer der daten ist - und natürlich sollte das handy nach dem anruf wieder in den besitz des verunfallten gelangen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? @Filou: höheres Interesse ist, daß der Verunfallte oder plötzlich Erkrankte Hilfe bekommt. Dazu ist auch ein Notruf mit dem Handy des "Opfers" gestattet. @ hera: Du redest von Privathandy. Wie sieht das ganze mit Geschäftshandys aus? Und woher soll man/frau als Fremder erkennen, daß in dem Handy so eine ICE- Nummer gespeichert ist? Was paassiert, wenn beim Suchen in den unbekannten Handys wichtige Daten (auch private) plötzlich gelöscht wurden? |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? @bowie die nächsten angehörigen könnte man mit zusatz ICE im namen kennzeichnen. es ging auch nicht primär um einen hilferuf für das opfer, sondern um ein information der nächsten angehörigen , die man halt über die ICE-kennzeichnung im handy findet (im allgemeinen hat aber jedes handy wohl mama, oma im kontaktverz. )ein dienstl handy sollte immer mit passwortschutz versehen sein (zugriffs-, zugangskontrolle laut BDSG) dazu sollten dem nutzer vertragliche regelungen vorliegen tja- und veresehentliche datenlöschung: no risk no fun ... ich hoffe, dass deswegen niemand auf die idee kommt, eine schadenersatzklage zu führen ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? Darauf würd ichs ankommen lassen. Da niemand sonst etwas an meinem Handy verloren hat. Was ich aber witzig finde: Tele-nummern von Geschäftshandys fallen unter das BDSG. Die von Privathandys aber nicht. Kannst du mir das erklären, wieso? |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? @bowie: .. es sind nicht die telnummern in geschäftshandies, die unter das BDSG fallen sondern grundsätzlich alle personenbezogene daten, die von firmen verarbeitet werden wenn also irgendwelche personenbezgene daten (die zu einem ganz bestimmten zweck erhoben wurden) in einem geschäftshandy gespeichert sind, hat der datenherr (der handybesitzer) auch die pflicht, eine zugangskontrolle zu schaffen (analog lappy), um die daten vor einem unberechtigtem zugriff zu schützen frage am rande: du würdest nicht wollen, dass man deine nächsten angehörigen ggf über das handy ausfindig macht (zb wenn es nach einem unfall um leben und tod geht) ? oder wenn es um die versehentliche datenlöschung geht: wie würdest du die löschung beweisen ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? wo soll ich jetzt anfangen? 1. Ein Notebook ist eine Datenverarbeitungsmaschine. Deshalb falen die Daten unter den Datenschutz. Das Handy ist aber keine Datenverarbeitungsmaschine. Hier werden die daten nur gespeichert und können nicht weiterverarbeitet werden, oder? Im BDSG steht ausdrücklich das es sich um eine Datenverarbeitungsmaschine handeln muß damit die Daten entsprechend darunter fallen. 2. Wenn die Kontaktdaten auf einem Zettel in der Geldbörse stehen, dann könnte ich auch anschließend einen Rechtsstreit vom Zaun brechen weil meine fiktiven 1000 die ich für solche Zwecke immer dabei habe gestohlen wurden. 3.Es war garkeine Rede davon das irgend jemand telefonisch kontakt aufnehemn soll. Das Rettungspersonal ist in erster linie dafür da erste hilfe zu leisten. Und das sollen sie auch tun. Gerade wenn es um leben und tot geht, gibt es aber geshultes personal weloches den persönlichen Kontakt herstellt. Und hier ist ganz klar der Faktor zeit wichtig. eine recherche über Ämter oder ähnliches nimmt nun mal große zeit in anspruch und könnte sogar ein falsches ergebnis liefern. Z.B. Ein Paar lebt seit 20 Jahre getrennt hat sich aber nie scheiden lassen. Der neue Lebensgefährte der seit 10 Jahren an meiner Seite lebt wüßte aber genau über medikamente oder allergien bescheid. Über die Ämter würde immer de ehefrau als kontaktperson ermittelt werden. dumm gelaufen patient tot. Und hier soll nun das bereits oben angesprochen personal einfach in mein handy schauen damit amn zum einen die richtigen kontakte hat und darüber hianus auch noch zeit einspart. und da man ja in der regel heute auch die anschrift speichern kann, würde der Eintrag mit der kennzeichnung "ICE" sehr schnell gefunden und es könnte ein persönlicher kontakt hergestellt werden. 4. um das ganze noch einfacher zu machen, könnte man sein handy noch mit einem Aufkleber kennzeichnen der darauf hinweißt das sich im handy ICE-Daten befinden. |
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| AW: Fallen die Daten im Handy unter den BDSG? @filou: das zu 3.: Zitat:
zu 1. du scheinst die möglichen funktionen von modernen handies nicht zu kennen ? da ist möglicherweise auch ein mobiles betriebssystem drauf, nebst anwendungen für text-, tabellenverarbeitg usw .... also genug daten zum verarbeiten ! grundsätzlich: meines erachtens mach sich keiner strafbar, wenn er bei einem notfall nach ICE-daten im handy stöbert, (wenn er dazu nicht kriminell werden muß und passwörter oder andere schutzmechanismen aushebelt )
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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