Dies ist eine Diskussion zu Fall 1b) Einführung einer elektronischen Personalbearbeitung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Fall 1b) Einführung einer elektronischen Personalbearbeitung plant die Einführung einer elektronischen Personalaktenverwaltung. Die Personalbearbeitung (Erheben und Nutzen von Daten) soll künftig in allen Bereichen ausschließlich in elektronischer Form, softwarebasiert erfolgen. Hierzu ist geplant, die Papierakten in elektronische Akten umzuwandeln und auf elektronischen Datenträgern zu speichern. Welche Anforderungen bestehen nach dem BDSG für das geplante Vorhaben? |
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