Dies ist eine Diskussion zu Fall 1: Einführung einer elektronischen Personalbearbeitung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Fall 1: Einführung einer elektronischen Personalbearbeitung plant die Einführung einer elektronischen Personalaktenverwaltung. Die Personalbearbeitung (Erheben und Nutzen von Daten) soll künftig in allen Bereichen ausschließlich in elektronischer Form, softwarebasiert erfolgen. Hierzu ist geplant, die Papierakten in elektronische Akten umzuwandeln und auf elektronischen Datenträgern zu speichern. Ist das Bundesdatenschutzgesetz auf diesen Fall anwendbar? Bitte um eine schnelle Antwort mit § und Begründung warum ? |
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