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Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 23:07
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Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Schönen guten Tag,

A möchte für kommerzielle Zwecke private Nachrichten veröffentlichen ohne die Zustimmung der Gesprächspartner.

Dafür anonymisiert A mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms (Funktion: Rauschen) ALLE Daten, die auf beide Gesprächspartner hinweisen könnten - sowohl Profilbild, Namen beider Personen - sowie auch bestimmte Inhalte, die auch nur im Entferntesten auf die Person Rückschlüsse lassen könnte; so werden alle Orte, alle Tätigkeiten und alle Berufe unkenntlich gemacht - lediglich das Datum der Nachrichten lässt A wie es ist, um die Authenzität der Nachrichten zu wahren.

Der Endnutzer, der irgendwann ein Mal diese bearbeiteten Nachrichten liest, kennt weder den einen noch den anderen Gesprächspartner des Dialogs; ihm werden die bearbeiteten Bilder vorgelegt.

Variation: A macht auch das Datum der Nachrichten unkenntlich.

Würde A in diesem fiktiven Fall gegen das Gesetz handeln?
Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 23:27
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

null problemo!

solang es sich bei dem zeugs nicht um urheberrechtlich geschütze texte handelt - wovon bei facebook wohl nicht auszugehen is, ist alles im grünen bereich. datum kann bleiben.

texte sind nur dann urheberrecihtlich geschützt, wenn sie die nötige "schöpfungshöhe" haben. das betrifft zb. briefwechsel zwischen goethe und schiller, wo unter anderem auch "die glocke" und ähnlihces hin und her geschrieben wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 23:31
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Danke - also könnte A auch weniger stark zensieren - wahrscheinlich stimmt jeder Nutzer bei Facebook zu, dass keine Garantie besteht, dass nicht jemand irgendwann mal was daraus veröffentlichten würde...
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 23:41
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
also könnte A auch weniger stark zensieren...
da hab ich nix von gesagt...sofern es um private nachrichten geht, muss der user nicht davon ausgehen, dass diese namentlich veröffentlicht werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 13:19
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
A möchte für kommerzielle Zwecke private Nachrichten veröffentlichen ohne die Zustimmung der Gesprächspartner.
Sehr, sehr dünnes Eis...

Das ist zunächst mal urheberrechtlich unzulässig, sofern es sich bei den Nachrichten um geschützte Textwerke handelt. (Achtung: das kann schneller der Fall sein als man denkt - Stichtwort "Kleine Münze"!)

Davon abgesehen ist es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Autoren der Nachrichten, wenn deren private Korrespondenz öffentlich gemacht wird.

Da wird in manchen Fällen auch die Anonymisierung nichts helfen, dann nämlich, wenn Dritte die Dialoge wiedererkennen können.

Um sich nicht auf rechtlich sehr dünnes Eis zu gehen, sollte man sich vor so einem Projekt von einem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen und mit diesem zusammen genau herausarbeiten, was geht und was nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 15:18
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Davon abgesehen ist es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Autoren der Nachrichten, wenn deren private Korrespondenz öffentlich gemacht wird.
auch dann, wenn sie anonymisiert sind und niemand sie wieder erkennen könnte?

hieße das, dass man private briefe dann nicht irgendwem anders zu lesen geben darf...? (kann ich mir schlecht vorstellen. wenn ich einen brief kriege, dann is es doch meiner, da kann ich doch zeigen, wem ich will.)

aber wo is dann die grenze bzw. der unterschide zur veröffentlichung?

wenn mir einer einen brief schreibt, dann is doch der brief dann meiner.

(urheberrecht mal ganz außen vor gelassen.)
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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 16:45
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AW: Facebookdialoge anonymisiert veröffentlichen

@ TomRohwer

Danke für die Einschätzung!

Ich frage mich gerade, wer denn Unterlassung klagen sollte - etwa der Gesprächspartner? Der - um wesentliche Inhalte gekürzte - Nachricht von vor mehreren Jahren wiedererkennen sollte? Zumal: Welcher Schaden sollte ihm entstanden sein?

Ich will jetzt nicht mit dem abgedroschenen "Wo kein Kläger, da kein Richter" kommen, aber ist es nicht unwahrscheinlich, dass das jemand liest, SEINEN Inhalt daraus erkennt (bei wohlgemerkt 500 Mio Facebooknutzern) und dann auch noch beweisen muss, dass der andere Gesprächspartner wirklich derjenige war - dessen Profilbilder und Nachrichteninhalte ebenfalls gekürzt sind?

Unabhängig davon: Es sind KEINE vertraulichen Inhalte - lediglich Smalltalkfetzen werden veröffentlicht.
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