Dies ist eine Diskussion zu Exchange Server Standort ins Ausland verlagern innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| nehmen wir einmal folgenden Fall an: Ein amerikanisches Unternehmen betreibe in Deutschland eine GmbH. Bei dieser GmbH seien 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die GmbH betreibe in Deutschland einen Microsoft Exchange Server um die Emails, Termine und Aufgaben der deutschen Mitarbeiter zu verwalten. Bei der Installation von MS Exchange wird man nach dem Standort gefragt. Wählt man hier Deutschland aus, wird es technisch unterbunden, dass der Administrator Zugriff auf Emailinhalte der Nutzer erlangt. Wählt man USA aus, so kann der Administrator die Emails der User lesen. Welche Rechte müssten berücksichtigt werden, wenn der Standort des Exchange Servers nun nach USA verlagert werden sollte. Müssten die Mitarbeiter in diesem Fall von dem Umzug in Kenntniss gesetzt werden und müssten diese dem Standortwechsel zustimmen? Oder stünde den Mitarbeitern ein Rechtsmittel zur Verfügung den Standortwechsel zu verhindern? Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Gedanken. |
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| AW: Exchange Server Standort ins Ausland verlagern Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es stehen übrigens viele Server deutscher Unternehmen nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern. Das enthebt die Unternehmen nicht der Verpflichtung, deutsche Rechtsvorschriften zu beachten. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Exchange Server Standort ins Ausland verlagern hat die gmbh einen datenschutzbeauftragten ? den könnte man ggf befragen - der weg zum datenschutzbeauftragten des jeweiligen bundeslandes steht grundsätzlich jedem offen. und die datenschützer werden prüfen, ob der e-mailversand über die usa durch einhaltung aller technisch-organisatorischen maßnahmen, vertraglichen regelungen (eu-standard-vertragsklauseln + SafeHarbor - http://de.wikipedia.org/wiki/Safe_Harbor) eingehalten wurden (tommy liegt weider mal sehr weit neben einer korrekten ds-antwort) siehe wiki "Die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedsstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EG-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den Standards der EG entsprechen."
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (22.12.2011 um 08:04 Uhr). |
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| ausland, datenschutz, datenschutzrecht, exchange, usa |
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