Dies ist eine Diskussion zu Erhebung personenbezogener Daten in e-Shops innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| laut BDSG und TDDSG ist das Erheben von personenbezogenen Daten zur Werbe- und Marktforschungszwecken zulässig, sofern die Daten unter einem Pseudonym gespeichert werden. Liegt eine pseudonyme Speicherung vor, wenn sich beispielsweise ein Kunde bei einem e-Shop mit seiner Kundennummer und Passwort authentifiziert und die erhobenen Daten unter der Kundennummer abgelegt werden (ohne Angabe entwaiger Namen oder dergleichen)? Wenn das nicht der Fall ist, wie können in einem e-Shop personenbezogene Daten unter Pseudonym gespeichert werden? Gruß und Dank im voraus. Wichtel |
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| Hallo! Zitat:
Und zum E-Shop: es gibt wohl immer eine Verbindung zur realen Person, das ist nunmal der Sinn eines E-Shops, Ware an den Kunden zu bringen ... natürlich real. Das einzige was Du da machen kannst, ist eine zweite "Anmeldung" wo die Daten dann annonym, mit laufender Nummer gespeichert werden. Hier dürfen dann natürlich kein Daten gespeichert werden, die über die Kundendatenbank wieder auf den Kunden schließen lassen und der Kunde muß diese Daten natürlich aktiv und für diesen Zweck eintragen (damit ist dann auch die Erlaubnis gegeben) Eine andere Möglichkeit sehe ich da im Moment nicht. Was genau möchtest Du denn tun? Deine Kundendaten annonymisiert an andere weitergeben? Mir ist noch nicht ganz klar, was für Vorstellungen Du hast und welche Daten Du genau meinst, vielleicht ergäben sich dadurch auch andere Möglichkeiten. Allerdings bin ich nun auch kein Experte, weder juristisch noch Datenbanktechnisch (ich habe halt nur selber einen E-Shop, bzw. meine Frau hat einen) Gruß Huutsch |
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| Hallo Huutsch, ich konzipiere für einen sich in der Entwicklung befindenden e-shop ein CRM-Komonente. dazu ist es bekanntlich notwendig, so viel wie möglich über seine Kunden herauszubekommen. Dem Kunden solle spezifische, auf seine Interessen und auf sein Einkaufsverhalten Angebote unterbreitet werden bzw. ähnlichen Produkte zu seinen "Vorlieben" auf den Shopseiten eingezeigt werden. Durch diesen Mehrwert soll der Kunde an den Shop gebunden werden und zu (vielen) Wiedereinkäufen angeregt werden. Um den Kunden nun diesen Mehrwert anbieten zu können, benötige ich vom ihm halt persönliche Daten. Es ist richtig, dass ich mir von dem Kunden vor Beginn der Datenerhebung eine elektronische Einwilligung einholen muss, die zu speichern und jeder Zeit - auf Auskunft des Kunden - bereitzustellen ist. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegen. Gruß Wichtel |
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| Hallo, wenn das so ist, dann ist es ja im Sinne des Kunden (ein persönlicheres Angebot) da sollte es auch kein Problem sein, diese Daten zu speichen. In den meisten Shops findet sich eine Klausel (in den AGB oder bei der Anmeldung) das es nötig ist, Personenbezogene Daten zu speichern (man könnte ja sonst nichts zusenden) und daß der Kunde diese Erlaubnis gibt. Aus diesem Grund ist es technisch nicht möglich, den von Dir gewünschten Zweck zu erfüllen und gleichzeitig nicht mehr die Personenbindung zu haben, das geht einfach nicht. Aber solche Dinge dürfen ja auch gespeichert werden, wenn der Kunde dem zustimmt und nur der Kunde und Du den Zugriff auf diese Daten hast. Wichtig, auf Wunsch des Kunden müssen die Daten auch gelöscht werden (am besten sofort nachvollziehbar für den Kunden) Wenn Du dabei genau festlegst, für welche Auswertungen Du diese Daten verwendest, daß jeder andere Gebrauch ausgeschlossen ist und die Daten auch nicht weitergegeben werden, spricht da (in meinen Augen) nichts gegen. Bisherige Shopsysteme bieten glaube ich nur eine annonymisierte Form dieser Daten. Man kann z.B. sehen, was die Bestseller sind, und was andere die diesen Artikel gekauft haben, auch gekauft haben. Aber wenn der Kundenstamm groß genug ist, dann reicht das für mein Gefühl völlig aus (und ich nutze auch solche Hilfsmittel, die dazu benötigten Daten sind dann tatsächlich annonymisiert, aber mit einer guten Datenbank-Kenntnis läßt sich damit sicher die Personenbindung wieder herstellen, nur kommt ja keiner an diese Datenbank direkt heran). Einen wirklichen Nutzen sehe ich nicht, in Deinem Anliegen, (der Benutzer weiß ja was er bevorzugt, für ihn mag es viel interessanter sein, aml über den Tellerrand zu blicken) aber ich sehe auch kein rechtliches Problem. Aber nochmal, ich bin auch kein Rechtsexperte, somit alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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