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Email in Forum veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Email in Forum veröffentlichen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2006, 16:35
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Email in Forum veröffentlichen

Hallo,

das Thema Briefgeheinis wurde hier schon erwähnt. Ich suche aber noch nach genauen Regeln oder Gesetzen die Menschen davor beschützen ihre privaten emails (ganz oder zum Teil) in öffentlichen Foren zu lesen.

Darf eine email, oder etwas dass privat jemanden mitgeteilt wurde öffentlich (ohne Erlaubnis) in ein Forum gestellt werden.

Ein Beispiel: Person "A" ist sauer auf Person "B" und lässt seine Wut im Forum aus. "A" schreibt im Forum was "B" ihm in einer privat Mail schrieb, obwohl "B" nichts schlimmes in der Mail schrieb und evtl. ganz falsch beschuldigt wird.

Darf "A" ohne weiteres etwas Privates ins Forum ziehen?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2006, 14:42
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AW: Email in Forum veröffentlichen

Nein. Hier gilt die Vertraulichkeit eines Gespräches. Wenn etwas vertraulich (in Briefen, Emails, etc. in der Regel so) mitgeteilt wurde, darf es nicht weiter gegeben werden. Es gibt in unseren Gesetzen zwar keine eindeutige Regelung im Bezug auf Emails, jedoch ist eine Email auch nur ein Brief und demnach entsprechend zu behandeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2006, 18:50
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AW: Email in Forum veröffentlichen

Danke dr-bolte,
es ist "logisch" dass emails vertraulich sind. Aber leider ist das nicht logisch für jeden. Kann man da denn garnichts tun?

hopesearch
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2006, 15:48
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AW: Email in Forum veröffentlichen

Zitat:
Zitat von hopesearch
Danke dr-bolte,
es ist "logisch" dass emails vertraulich sind. Aber leider ist das nicht logisch für jeden. Kann man da denn garnichts tun?

hopesearch
Natürlich. §201 des StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes und man kann bei Verletzung dieses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2006, 15:01
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AW: Email in Forum veröffentlichen

Hallo.

Abgesehen davon liegt hier in so einem Falle doch auch eine Verletzung des Urheberrechtes vor. Der 'Emailverfasser' hat das Recht darauf zu entscheiden, was mit seinen Texten passiert usw.

MfG!
Disap
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  #6 (permalink)  
Alt 04.08.2006, 16:28
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AW: Email in Forum veröffentlichen

Ich glaube kaum, dass hier § 201 StGB zum Einsatz kommt - bei einer E-Mail handelt es sich schließlich nicht um gesprochene Worte (zudem werden in diesem Paragraph die Worte "Tonträger" und "Abhörgeräte" genannt, was meine Vermutung wohl bestätigt).

Abgesehen davon habe ich gehört, dass die Veröffentlichung von E-Mails an sich nicht unter Strafe stehen würde. Ich würde zwar nicht unbedingt alles auf diese Aussage geben, aber ob eine einfache Mitteilung gleich urheberrechtlich geschützt ist, würde ich bezweifeln.

Doch selbst wenn man E-Mails als Briefe betrachtet, hätte § 202 StGB wohl keine Bedeutung, da dort nichts von einer Veröffentlichung der Nachricht steht.

Letztendlich würde ich im Urheberrecht nach Rat suchen, wobei das in meinen Augen auch irgendwie recht vage ist.
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Die von mir erstellten Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der von mir geschilderten Gegebenheiten, ebenso kann und will ich keine Rechtsberatung mit meinen Beiträgen erteilen.
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