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Einsicht in Polizeiakte

Dies ist eine Diskussion zu Einsicht in Polizeiakte innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 12.02.2010, 08:31
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Einsicht in Polizeiakte

Bekannt ist ja, dass Person x Einsicht in seine Akte verlangen kann.

Was wäre wenn Person x die Polizeiakte eines Fremden einsehen möchte.

Ich glaube, das wäre ihm nicht erlaubt.

Nun hat Person x einen Bekannten bei der Polizei und bittet daher um Aukunft und bekommt die auch!

Und jetzt - kann man tun?
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Alt 13.03.2010, 17:53
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Vielleicht könnte man das Beispiel etwas griffiger formulieren?
Welche Akte ist denn gemeint??

Und - das was im 1. Satz ausgesagt wird, halte ich eben NICHT für "bekannt"!

Die Einsicht in oder die Auskunft aus einer fremden "Akte" ist natürlich nicht möglich.

Der Beamte, der X eine Auskunft gegeben hat, verletzte das Dienstgeheimnis.

WER möchte etwas tun, der X oder derjenige, über dessen Akte dem X Auskunft gegeben wurde?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 20:55
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Das Akteneinsichtsrecht in "fremde" Verfahrensakten besteht dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargetan werden kann, etwa die Notwendigkeit der Kenntnis zur Durchsetzung eigener, zivilrechtlicher Ansprüche.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 21:06
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Zitat:
Zitat von Defendant
Das Akteneinsichtsrecht in "fremde" Verfahrensakten besteht dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargetan werden kann, etwa die Notwendigkeit der Kenntnis zur Durchsetzung eigener, zivilrechtlicher Ansprüche.
Wobei ich eben starke Zweifel habe, dass hier eine VERFAHRENS-Akte gemeint ist - da sollte der TE mal Klarheit schaffen!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 01:35
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Klingt mir nicht ganz koscher. Solche Polizisten sollte man schleunigst aus dem Dienst entfernen. Sollte der Betroffene davon Wind kriegen, sollte er sich an den Dienststellenleiter und auch an den Datenschutzbeauftragten der Polizei wenden.

Ich gehe übrigens auch davon aus, dass hier keine Verfahrensakte gemeint ist, sondern Auskunft über das, was über Person X in einer polizeilichen Datenbank gespeichert ist.
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Alt 14.03.2010, 01:52
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Zitat:
Zitat von 2much
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass hier keine Verfahrensakte gemeint ist, sondern Auskunft über das, was über Person X in einer polizeilichen Datenbank gespeichert ist.
Das wirds wohl sein - aber vielleicht äussert sich der TE ja doch noch dazu.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 19:10
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EInsicht in Polizeiakte

Hallo,
ok, ich versuche es mal besser zu formulieren.

Person x (die Person, die eine Aukunft bekommen hat)
Person a (das ist die Person, über die die Akte geführt wird)
Person p (hat eine Beziehung zu Person x und hat Auskunft erteilt)
Person pB (wird in der Akte erwähnt, also ein Freund/in von Person a. Aber das nur so)

Welche Akte ist gemeint? Ich meine die Akte, in der die Polizei Daten einer Person speichert. Ich kenn mich nicht aus.
Zum Beispiel wurde gesagt, dass Person pB in der Akte der Person als PB (persönliche Bekannte) geführt wird. Also es ist keine Verfahrensakte sondern…die Allgemeine, ich nenn es jetzt mal so.
„WER möchte etwas tun, der X oder derjenige, über dessen Akte dem X Auskunft gegeben wurde?“
Die Person a weiß von all dem nichts, dass Auskunft erteilt wurde. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich der Person davon erzählen soll. Die Person wird keine Freudensprünge machen.

Andererseits finde ich es echt zum kotzen, dass aufgrund von Beziehungen zwischen Person x und Person p (keine Ahnung was für eine Position dieser hat) solche Auskünfte ausgetauscht werden.
Die Person a und Person x kennen sich nicht und haben auch nichts miteinander zu tun.
Somit besteht kein berechtigtes Interesse und auch nicht die Notwendigkeit der Kenntnis zur Durchsetzung eigener, zivilrechtlicher Ansprüche.

Was passiert wenn Person a das nun weiß und dagegen angehen möchte? Gibt es solche Fälle. Bringt es überhaupt was? Oder kostet es nur Zeit und Nerven. Was passiert mit Person x - wird die irgendwie auch bestraft?

Geändert von andrea23 (14.03.2010 um 19:57 Uhr). Grund: Geändert
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Alt 14.03.2010, 19:19
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Bitte mal alle beteiligten Personen mit X, Y usw benennen. So blickt doch kein Mensch durch.
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Alt 14.03.2010, 19:58
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AW: Einsicht in Polizeiakte

So besser?

Ich weiß ist schwierig....
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Alt 14.03.2010, 22:38
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AW: Einsicht in Polizeiakte

Zitat:
Zitat von andrea23
So besser?

Ich weiß ist schwierig....
Besser!

Und: Bei einer persönlichen Akte gibt es kein berechtigtes Interesse eines Dritten, sie einzusehen!! Das war weiter oben nur hinsichtlich Verfahrensakten gemeint (z. B. Unfallakte ...). P hat ein Dienstvergehen begangen und sich ggf. strafbar gemacht. X ist Anstifter zu den Taten des P.

Es empfiehlt sich für A, beim Dienstherrn des P vorstellig zu werden.
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