Dies ist eine Diskussion zu Eingestelles Verfahren innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Eingestelles Verfahren Könnte es Probleme geben, wenn man sich bei der Polizei bewerben oder Lehramt studieren möchte ? allgemeiner gesagt : Jobs für den Staat machen möchte ? Oder ist es so, dass es im polizeilichen Führungszeugnis nicht steht, aber in ner Akte die nur die Polzei hat?? Bin dankbar für jede Antwort |
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| AW: Eingestelles Verfahren war übrigens eingestellt nach § 170 abs 2 |
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| AW: Eingestelles Verfahren DAs steht in der staatsanwaltschaftlichen Akte und im zentralen verfahrensdatnbankdingsbums, aber das BZR ist sauber- und das ist entscheidend
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Eingestelles Verfahren Danke für die Antwort und hat es denn Auswirkungen für Bewerbungen z.B oder besonders bei der Polizei, wenn es in den genannten Akten steht? |
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| AW: Eingestelles Verfahren Zitat:
Denn die Polizei bedient sich gerne z.B. polizeilicher Datenbanken, aber auch staatsanwaltschaftlicher Akten, wenn es um Einstellungen geht. Dies ist aber - vorsichtig ausgedrückt - "nicht datenschutzkonform" (also illegal)! In dem Fall sollte dringend geklagt werden. Auch den "Gesetzeshütern" muss man zuweilen zeigen, was Recht ist.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eingestelles Verfahren Zitat:
Ah, also darf außer der Staatanwaltschaft niemand in diese Akten einsehen?? Wie siehts denn mit anderen Beamtenjob aus? Hats darauf auch Konsequenzen? |
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| AW: Eingestelles Verfahren Zitat:
Die Polizei darf selbstverständlich an verschiedene Datenbanken, aber eben nicht für jeden Zweck. Und die Staatsanwaltschaft darf für solche Fälle auch keine Auskunft geben. Grundsätzlich gibt es das polizeiliche Führungszeugnis Belegart "N" und "0". Letzteres wird für Behörden verwendet und wird auch direkt an die Behörde geschickt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eingestelles Verfahren Zitat:
Danke für die Antwort, aber irgendwie steige ich da nicht ganz durch, die Belegart 0 wird an die Behörden geschickt und dort sind eingestellte Verfahren nicht eingetragen, in der Belegart N aber schon, aber die hat nur die Staatsanwaltschaft? Aber bei einer Bewerbung bei der Polzei, ist es dieser schon erlaubt, in die Akten einzusehen? |
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| AW: Eingestelles Verfahren Zitat:
Bitte mal selbst nachlesen. Im Forum kann man nicht immer alles in epischer Breite erklären: http://www.bundesjustizamt.de/cln_04...halte/FAQ.html Polizeiliche Datenbanken und auch das Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft sind für bestimmte Zwecke da. Aber ganz klar nicht für Personalentscheidungen der Polizei. Die haben ein ganz normales Führungszeugnis (Belegart "0") anzufordern, können ihre Eignungstests machen etc., aber bitte immer im Rahmen des Gesetzes.
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| AW: Eingestelles Verfahren Eingestellte Ermittlungsverfahren: wer hat darauf Zugriff? wieso wird hier dann gesagt, jeder Polizist hätte Zugriff? |
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