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Eingestelles Verfahren

Dies ist eine Diskussion zu Eingestelles Verfahren innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 12:31
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Eingestelles Verfahren

Angenommen, jemand hat eine Anzeige bekommen und das Verfahren wurde eingestellt; steht das dann noch in der Akte derjenigen Person ?
Könnte es Probleme geben, wenn man sich bei der Polizei bewerben oder Lehramt studieren möchte ? allgemeiner gesagt : Jobs für den Staat machen möchte ?

Oder ist es so, dass es im polizeilichen Führungszeugnis nicht steht, aber in ner Akte die nur die Polzei hat??

Bin dankbar für jede Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 12:43
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AW: Eingestelles Verfahren

war übrigens eingestellt nach § 170 abs 2
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  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 13:39
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AW: Eingestelles Verfahren

DAs steht in der staatsanwaltschaftlichen Akte und im zentralen verfahrensdatnbankdingsbums, aber das BZR ist sauber- und das ist entscheidend
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 13:45
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AW: Eingestelles Verfahren

Danke für die Antwort und hat es denn Auswirkungen für Bewerbungen z.B oder besonders bei der Polizei, wenn es in den genannten Akten steht?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 16:29
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AW: Eingestelles Verfahren

Zitat:
Zitat von Martin19 Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort und hat es denn Auswirkungen für Bewerbungen z.B oder besonders bei der Polizei, wenn es in den genannten Akten steht?
Eindeutig: ja!

Denn die Polizei bedient sich gerne z.B. polizeilicher Datenbanken, aber auch staatsanwaltschaftlicher Akten, wenn es um Einstellungen geht. Dies ist aber - vorsichtig ausgedrückt - "nicht datenschutzkonform" (also illegal)! In dem Fall sollte dringend geklagt werden. Auch den "Gesetzeshütern" muss man zuweilen zeigen, was Recht ist.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #6 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 17:49
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Eindeutig: ja!

Denn die Polizei bedient sich gerne z.B. polizeilicher Datenbanken, aber auch staatsanwaltschaftlicher Akten, wenn es um Einstellungen geht. Dies ist aber - vorsichtig ausgedrückt - "nicht datenschutzkonform" (also illegal)! In dem Fall sollte dringend geklagt werden. Auch den "Gesetzeshütern" muss man zuweilen zeigen, was Recht ist.

Ah, also darf außer der Staatanwaltschaft niemand in diese Akten einsehen?? Wie siehts denn mit anderen Beamtenjob aus? Hats darauf auch Konsequenzen?
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  #7 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 17:52
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AW: Eingestelles Verfahren

Zitat:
Zitat von Martin19 Beitrag anzeigen
Ah, also darf außer der Staatanwaltschaft niemand in diese Akten einsehen?? Wie siehts denn mit anderen Beamtenjob aus? Hats darauf auch Konsequenzen?
Nun, hier ist es nicht zu einer Verurteilung gekommen.
Die Polizei darf selbstverständlich an verschiedene Datenbanken, aber eben nicht für jeden Zweck. Und die Staatsanwaltschaft darf für solche Fälle auch keine Auskunft geben.

Grundsätzlich gibt es das polizeiliche Führungszeugnis Belegart "N" und "0". Letzteres wird für Behörden verwendet und wird auch direkt an die Behörde geschickt.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 18:01
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AW: Eingestelles Verfahren

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Nun, hier ist es nicht zu einer Verurteilung gekommen.
Die Polizei darf selbstverständlich an verschiedene Datenbanken, aber eben nicht für jeden Zweck. Und die Staatsanwaltschaft darf für solche Fälle auch keine Auskunft geben.

Grundsätzlich gibt es das polizeiliche Führungszeugnis Belegart "N" und "0". Letzteres wird für Behörden verwendet und wird auch direkt an die Behörde geschickt.

Danke für die Antwort, aber irgendwie steige ich da nicht ganz durch, die Belegart 0 wird an die Behörden geschickt und dort sind eingestellte Verfahren nicht eingetragen, in der Belegart N aber schon, aber die hat nur die Staatsanwaltschaft? Aber bei einer Bewerbung bei der Polzei, ist es dieser schon erlaubt, in die Akten einzusehen?
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  #9 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 00:07
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Zitat:
Zitat von Martin19 Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort, aber irgendwie steige ich da nicht ganz durch, die Belegart 0 wird an die Behörden geschickt und dort sind eingestellte Verfahren nicht eingetragen, in der Belegart N aber schon, aber die hat nur die Staatsanwaltschaft? Aber bei einer Bewerbung bei der Polzei, ist es dieser schon erlaubt, in die Akten einzusehen?
Äh nein. Habe ich mich so unklar ausgedrückt?

Bitte mal selbst nachlesen. Im Forum kann man nicht immer alles in epischer Breite erklären: http://www.bundesjustizamt.de/cln_04...halte/FAQ.html

Polizeiliche Datenbanken und auch das Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft sind für bestimmte Zwecke da. Aber ganz klar nicht für Personalentscheidungen der Polizei. Die haben ein ganz normales Führungszeugnis (Belegart "0") anzufordern, können ihre Eignungstests machen etc., aber bitte immer im Rahmen des Gesetzes.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 13:34
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AW: Eingestelles Verfahren

Eingestellte Ermittlungsverfahren: wer hat darauf Zugriff?

wieso wird hier dann gesagt, jeder Polizist hätte Zugriff?
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