Dies ist eine Diskussion zu Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| PersonA handelt mit Aktien und wurde an der Hotline von FirmaA (Aktien Broker) am Telefon grundlegend falsch beraten was die technische Umsetzung angeht und hat daraufhin einen Aktienhandel ausgeführt. Der Aktien Trade schlug fehl. FirmaA stellt den Sachverhalt in E-Mails verzerrt dar. PersonA lässt sich gerne eines besseren belehren und fordert die eigene Telefonaufzeichnung des Gesprächs um sich selbst ein Bild davon zu machen. FirmaA teilt mit, dass Telefonaufzeichnungen aus Datenschutzgründen nicht aus der Hand geben dürfen und nur in einem Gerichtsverfahren im Form einer entsprechenden Verfügung erfolgen kann. Ist die rechtliche darstellung von FirmaA korrekt und hat PersonA auch ohne Gerichtsverfahren recht auf die Telefonaufzeichnung? Danke im Voraus für die Beurteilung dieses Falls. MfG Regel1 |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt .. eine klage auf herausgabe der tonaufnahme könnte schiefgehen .. u.a aus gründen der befristeten speicherfristen ("schade, aufnahme ist schon gelöscht" ...) - und tonaufzeíchnungen werden nach BDSG nicht unbedingt als (automatisch auswertbare) personendaten gewertet aber was ist mit einem beratungsprotokoll nach der telefonischen beratung - wurde das zugeschickt ? http://www.datenschutz.hessen.de/_ol.../tb26/k8p1.htm http://www.welt.de/finanzen/article5...protokoll.html http://www.infos-finanzen.de/sparen/...koll/index.asp http://de.wikipedia.org/wiki/Beratun...Anlageberatung) ein vager versuch wäre ein auskunftsersuchen gem §34 BDSG über alle gespeicherten daten
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Bleiben wir mal lieber beim Thema. ![]() Zitat:
PersonA hätte sich natürlich im Gegenzug zur Genehmigung der Aufzeichnung des Gesprächs durch FirmaA sich diese auch erteilen lassen und selbst mitschneiden können. Aber hinterher ist man fast immer sehr viel klüger.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt 1. Die Aufzeichnung ist nur mit Einverständnis des Gesprächspartners zulässig. 2. Der Gesprächspartner hat keinen Anspruch auf eine Kopie. (Warum nicht? Weil's dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gibt.) 3. Im Rahmen eines Zivilverfahrens könnte mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss die Aufzeichnung als Beweismittel herangezogen werden. (Warum? Weil's dafür eine gibt...)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt Zitat:
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