Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Dies ist eine Diskussion zu Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 14:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Regel1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Hallo,

PersonA handelt mit Aktien und wurde an der Hotline von FirmaA (Aktien Broker) am Telefon grundlegend falsch beraten was die technische Umsetzung angeht und hat daraufhin einen Aktienhandel ausgeführt. Der Aktien Trade schlug fehl.

FirmaA stellt den Sachverhalt in E-Mails verzerrt dar. PersonA lässt sich gerne eines besseren belehren und fordert die eigene Telefonaufzeichnung des Gesprächs um sich selbst ein Bild davon zu machen. FirmaA teilt mit, dass Telefonaufzeichnungen aus Datenschutzgründen nicht aus der Hand geben dürfen und nur in einem Gerichtsverfahren im Form einer entsprechenden Verfügung erfolgen kann.

Ist die rechtliche darstellung von FirmaA korrekt und hat PersonA auch ohne Gerichtsverfahren recht auf die Telefonaufzeichnung?

Danke im Voraus für die Beurteilung dieses Falls.

MfG
Regel1
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 11:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

.. eine klage auf herausgabe der tonaufnahme könnte schiefgehen .. u.a aus gründen der befristeten speicherfristen ("schade, aufnahme ist schon gelöscht" ...) - und tonaufzeíchnungen werden nach BDSG nicht unbedingt als (automatisch auswertbare) personendaten gewertet

aber was ist mit einem beratungsprotokoll nach der telefonischen beratung - wurde das zugeschickt ?

http://www.datenschutz.hessen.de/_ol.../tb26/k8p1.htm

http://www.welt.de/finanzen/article5...protokoll.html

http://www.infos-finanzen.de/sparen/...koll/index.asp

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratun...Anlageberatung)

ein vager versuch wäre ein auskunftsersuchen gem §34 BDSG über alle gespeicherten daten
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 22:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von Regel1 Beitrag anzeigen
... und fordert die eigene Telefonaufzeichnung des Gesprächs um sich selbst ein Bild davon zu machen. FirmaA teilt mit, dass Telefonaufzeichnungen aus Datenschutzgründen nicht aus der Hand geben dürfen und ...
aber es gibt einen Mitschnitt des Gesprächs? Trotz §201StGB?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 07:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
aber es gibt einen Mitschnitt des Gesprächs? Trotz §201StGB?
Man kennt das doch: "Ihr Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet". Schulungszwecke - ha ha! Wenn man selber aufnehmen will und deswegen nachfragt, wird rumgezetert das sei "ja verboten" und aufgelegt.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 10:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
"Ihr Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet". Schulungszwecke - ha ha!
Hier im Sachverhalt wird es eher darum gehen, dass das Gespräch zu Beweiszwecken mit Einverständnis des Kunden aufgezeichnet wurde. Es wurde ja schließlich ein mündlicher Vertrag geschlossen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 16:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hier im Sachverhalt wird es eher darum gehen, dass das Gespräch zu Beweiszwecken mit Einverständnis des Kunden aufgezeichnet wurde. Es wurde ja schließlich ein mündlicher Vertrag geschlossen.
Das wäre dann aber ein ziemlich einseitiger mündlicher Vertrag! Die Partei, die das Gespräch legal aufgezeichnet hat ist klar im Vorteil. Der Kunde hat das Nachsehen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 18:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Das wäre dann aber ein ziemlich einseitiger mündlicher Vertrag! Die Partei, die das Gespräch legal aufgezeichnet hat ist klar im Vorteil.
Das Problem ist, dass sich die buchungsannehmende Partei absichern will. Was machen die sonst, wenn der Kunde telefonisch 100 Daimler bestellt und nach Kauf behauptet, er habe aber Danone gemeint?

Zitat:
Der Kunde hat das Nachsehen.
Wenn man ihm die Aufzeichnungen vorenthält. Leider habe ich keine Ahnung, ob das einfach so geht. Die Tatsache, dass es geschieht, ist für mich ein eindeutiger Hinweis darauf, dass etwas zu verbergen ist. Sonst wäre das Problem ja schnell und ohne Scherereien durch Anhören des Bandes zu klären.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 18:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Bleiben wir mal lieber beim Thema.
Zitat:
Zitat von Regel1 Beitrag anzeigen
Ist die rechtliche darstellung von FirmaA korrekt und hat PersonA auch ohne Gerichtsverfahren recht auf die Telefonaufzeichnung?
In irgendeiner Weise muss die FirmaA von PersonA doch eine Zustimmung zur Aufzeichnung des Telefonats bekommen haben. Da könnten auch Bedingungen genannt worden sein, unter denen diese Aufzeichnungen an wen auch immer herausgegeben werden.

PersonA hätte sich natürlich im Gegenzug zur Genehmigung der Aufzeichnung des Gesprächs durch FirmaA sich diese auch erteilen lassen und selbst mitschneiden können.
Aber hinterher ist man fast immer sehr viel klüger.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 01:06
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

1. Die Aufzeichnung ist nur mit Einverständnis des Gesprächspartners zulässig.

2. Der Gesprächspartner hat keinen Anspruch auf eine Kopie. (Warum nicht? Weil's dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gibt.)

3. Im Rahmen eines Zivilverfahrens könnte mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss die Aufzeichnung als Beweismittel herangezogen werden. (Warum? Weil's dafür eine gibt...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 14:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Eigene Telefonaufzeichnung wird verwehrt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Man kennt das doch: "Ihr Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet". Schulungszwecke - ha ha! Wenn man selber aufnehmen will ...
Wenn man selbst ein Gespräch aufzeichnet, zu dessen Aufzeichnung durch den Gesprächspartner man sein Einverständnis gegeben hatte - dann wäre es fraglich, ob der Gesprächspartner sich dem Abspielen der Aufzeichnung in einem Gerichtsverfahren mit dem Einwand widersetzen könnte, dies stelle eine Verletzung der "Vertraulichkeit" des von ihm selbst(!) aufgezeichneten Gesprächs dar.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Großeltern wird das Umgangsrecht verwehrt Familienrecht 18.08.2009 09:48
Wenn man vor eigene Tür von eine Verkäufer angegriffen wird.. Was geschieht dann? Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.02.2008 08:41
Vaterschaft wird unterstellt – Vaterschaftstest jedoch verwehrt Familienrecht 28.09.2007 19:39
Resturlaub wird verwehrt - was tun??? DRINGEND Arbeitsrecht 28.08.2007 16:49
eigene Domain wird ohne Zustimmung von Dritten unseriös beworben Internetrecht 03.05.2006 14:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN