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| ebay und email Account gehackt Wenn einer Person A beispielsweise der ebay Account durch eine Person B gehackt wurde und auch beim dort angegebene email Account das Passwort geändert wurde, wie soll sich die Person A verhalten? Ist eine Anzeige bei einem solchen Fall sinnvoll? Es ist kein direkter (finanzieller) Schaden entstanden. Person B hatte unter dem Account von Person B sofort 3 Artikel eingestellt, die jedoch sofort nach Kontaktaufnahme von Person A mit ebay Deutschland storniert und der Account gesperrt wurde. Der email Account wurde sofort durch telefonische Kontaktaufnahme durch Person A mit dem zuständigen Anbieter durch Zusenden eines Kurzpasswortes wieder hergestellt (Schilderung des Falles und Kopie des Personalausweises zur Indentifizierung). Von ebay Deutschland wurde eine Anzeige nahe gelegt. |
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| AW: ebay und email Account gehackt Zitat:
Zitat:
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| AW: ebay und email Account gehackt Die daraus folgenden Fragen wären dann: - Was bringt eine Anzeige? (da ja kein dirketer Schaden entstand) - Wie läuft die daraus folgende Arbeit der Polizei ab? |
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| AW: ebay und email Account gehackt Zitat:
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MfG Carsten |
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| AW: ebay und email Account gehackt hallo bin kein experte, also blos soweit ich mich informiert habe. wenn eine anzeige aufgeben wird, ist die polizei verpflichtet dem nachzugehen, egal was für ne lapalie ...es ist wohl möglich von dem hacker dann die IP adresse zu bekommen, wenn man sich mit e-bay in verbindung setzt, denn dur die würde als beweismittel zugelassen. ja und alles was person A über den hacker in erfahrung bringen kann inklusive zeugen, beweisen ect. solten natürlich schon bei der anzeigen erstattung vorgelegt werden! ist person A denn die identität von personB bekannt ? an sonsten kann man auch anzeige gene unbekannt stellen, wenn einem die beweise fehlen und hoffen das sich was ergibt. lg |
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| AW: ebay und email Account gehackt Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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