Dies ist eine Diskussion zu Dringend Hilfe benötigt innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Dringend Hilfe benötigt ich benötige ganz dringend euer juristisches Wissen, da ich mich auf dem Gebiet nicht auskenne. Angenommen es gibt ein Netzwerk von Forschungseinrichtungen (Unternehmen und Universitäten), welches sich zusammengeschlossen hat um Forschungsergebnisse zu teilen. Die Datenbank zur Speicherung der Ergebnisse wird in Deutschland angelegt. Jetzt ist die Frage, ob Daten (anonymisiert) in Deutschland überhaupt gespeichert werden dürfen, wenn sie aus einem anderen Land (aus der EU) stammen. Ich habe im BDSG nur die Artikel zur Übermittelung in andere Länder gefunden. Diese sagen mir aber nichts zu dem oben genannten Problem aus. Ich wäre euch super dankbar dafür, wenn mir jemand helfen könnte oder mir eine Quelle nennt in der ich nachlesen kann. Vielen vielen Dank Annett |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt auch andere länder haben DS vorschriften. mal mehr mal weniger streng. da würde ich mich erstmal schlau machen http://ec.europa.eu/justice/policies...m/index_en.htm http://gilc.org/privacy/survey/ wenn es anonyme daten sind, dürfte nix passieren (falls sie schon anonymisiert ins land kommen) ansonsten fallen in deutschland die daten von natürlichen personen (also nicht nur deutsche) unter den datenschutz http://ec.europa.eu/justice/policies...s/index_en.htm http://ec.europa.eu/justice/policies...cs/2010_en.htm
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Danke für deine Antwort und die Links, da habe ich noch einige nützliche Sahen gefunden. Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass es kein Problem ist Daten aus Deutschland in andere EU-Länder zu übermitteln und dort zu verarbeiten. Aber ich weis eben nicht, ob das im Umkehrschluss bedeutet, dass es auch kein Problem ist die Daten beispielsweise von Frankreich zu erhalten und hier in Deutschland zu speichern. Tut mir leid, dass ist bestimmt ganz einfach, aber ich kenne mich auf dem Gebiet des Rechts ganz und gar nicht aus. Deswegen vielen Dank für die Hilfe. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt ein franzose hätte durchaus das recht, sich an den deutschen datenschützer zu wenden, wenn er seine intimen daten bei einem deutschen speicherer findet ... und der franzose kann sich an seinen französchen datenschützer wenden, wenn ein französiches unternehmen seine persönlichen daten verhökert ..
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Hallo Hera, mit EU Richtlinie 95/46/EG (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...5L0046:de:html) schreibt das EU-Parlament die Umsetzung Europa-weiter Datenschutzrichtlinien vor, so dass wir heute EU-weit einen ähnlichen Datenschutz-Standard haben. Das BDSG wurde im Laufe seiner "Evolution" an diese Richtlinie angepasst und ist - meines Wissens nach - nicht mal die schärfste Ausprägung der EU-Datenschutz-RL. Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten ins EU-Ausland gelten die selben Auflagen, wie für den nationalen Austausch. Dabei ist die Übermittlung anonymisierten Daten ja sowieso weniger bis unproblematisch. Anders würde es sich bei pseudonymisierten oder unveränderten Rohdaten verhalten, für die die Auflagen der "Übermittlung" gelten. Würden die Daten z.B. in die USA übermittelt werden, müßte der Empfänger das "Safe Harbour Abkommen" unterzeichnet haben. Der Vesand der Daten nach Indien oder China wäre überaus problematisch. Die Frage ist natürlich auch, ob es sich überhaupt um personenbezogenen Daten handelt, oder vielleicht nur um technische Informationen. Handelt es cih jedeoch um besondere Informationen i.S. des BDSG, wie z.B. medizinische Daten, dann gelten besonders strenge Auflagen. Vielleicht schilderst Du etwas deutlicher um welche Art von Daten es sich handelt. Völlige unproblematisch ist eine Anfrage an den jeweiligen Beauftragten für den Landesdatenschutz, der meiste frei von Kosten (wenn <4 Std. Aufwand) verbindliche Auskünfte gibt. Bei solchen Fragestellungen sollte aber auch der betriebliche (oder externe) Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden, der eine s.g. "Vorabkontrolle" mit Zulässigkeitsprüfung durchführt. Gruß D. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Zitat:
![]() im übrigen man(n)in diesem forum wie im wirklichen leben deutlich im vorteil, wenn man lesen kann
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| datenschutz; datenspeicherung; datenübermittlung, datenschutz |
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