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Deutsche Auskunftspflicht / Datenschutz

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Auskunftspflicht / Datenschutz innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2006, 00:07
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Deutsche Auskunftspflicht / Datenschutz

Wie sieht sieht denn folgender Fall aus ?

Eine Behörde hat mitbekommen, das eine Person A ( mit problematischer Vergangenheit ) eine neue Arbeitsstelle in der Geschäftsführung eines mittleren Unternehmens erhalten hat.
Die problematische Vergangenheit war für A erledigt und deshalb informierte A auch nicht die Gesellschafter des Unternehmens.

Die Behörde hingegen forderte A auf, diverse Auskünfte über Gesellschafter, Geschäftspartner, interne Verträge, Mitarbeiterdetails und vieles mehr zu kopieren und dieser Behörde pauschal zu überlassen.

Die Behörde begründet die freundliche Aufforderung damit, dass im "trüben Gewässer" der problematischen Vergangenheit, möglicherweise und eventuell vielleicht, Verbindungen bestanden hätten.
Um von einem eventuellen Ermittlungsverfahren abzusehen, sollte A unverzüglich die Daten erstellen und der Behörde zukommen lassen.

A hat jetzt diesen neuen Job als Geschäftsführerin und ein neues Leben. Was soll A tun ?

Gibt es die Chance auf einen Kompromiss ?

Kann A sich möglicherweise unter dem Deckel des Strafgesetzes verstecken und die Auskunftspflicht verweigern, mit dem Hinweis, dass im Rahmen des Datenschutzes eine empfindliche Strafe droht ?

Sollte A Auskünfte geben und hoffen das niemand davon erfährt?

Sollte A die Gesellschafter informieren mit der hohen Wahrscheinlichkeit der Kündigung ?


Gruß Bon-Jorno
Dinge gibt es, die gibt´s gar nicht.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2006, 15:33
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AW: Deutsche Auskunftspflicht / Datenschutz

Um was für eine Behörde geht es denn?
__________________
In Bayern ticken die Uhren anders
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 01:03
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AW: Deutsche Auskunftspflicht / Datenschutz

Es ist gar nicht so leicht, ein Märchen zu schreiben.


Im Grunde ist aber die Art der Behörde egal.

Eine Behörde hat "pikante" Informationen über A. und nutzt diese für eine sehr freundliche Aufforderung und man denkt sich sogar eine Begründung aus.


Jetzt wird´s mit meiner Phantasie ganz schlimm !
Beispiel:
Person A hat früher mal Fleisch mit Wasser angereichert, ( so hat mein Schnitzel heute geschmeckt ) und wurde dafür bestraft (hohe Geldstrafe). Jetzt hat Person A einen neuen Job in der Fleischindustrie und dieser ist sehr, sehr gut bezahlt. Einen besseren Job als diesen findet A nicht mehr.
Wichtig: A hat eine Schlüsselstellung in der Geschäftsführung.


Eine zuständige Behörde ( keine Ahnung welche ) vermutet etwas (im trüben fischen) und will an Informationen kommen und übt freundlichen Druck aus.

Gruß Bon-Jorno
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