Dies ist eine Diskussion zu Datenspeicherung beiToilettennutzung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Datenspeicherung beiToilettennutzung Ein Schüler fühlt sich darauf hin in seiner Privatsphäre verletzt und zweifelt die legitimität dieses Systems an, da er nicht eingewilligt hat, dass seine Daten gespeichert werden. Frage: Ist das System der Schule legitim oder hat der Schüler das Recht gegen das Sytem zu klagen. Im vorraus danke für eure Hilfe. |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung das gesamte verfahren halte ich schon als fragwürdig, aber evtl soll es den vandalismus auf den toiletten einschränken. in diesem speziellen fall kommt es sicher auf die begleitumstände an: also, wo, wie lange und warum werden welche daten gespeichert, wer hat zugriff zu den daten, wie sieht das löschprozedere aus usw (ähnliche chip-systeme gibt es für kantinen, da weiß dann ggf auch irgend jemand, wer alles ungesundes zeugs in sich rein futtert ..) eine toilettengangüberwachung also solche ist dann aber noch mal eine spur härter grundsätzlich müßte jede schule bzw. das übergeordnete schulamt einen datenschutzbeauftragten haben. den kann man konkret zu dem thema befragen wenn einem das nicht genügt, darf man sich mit solchen problemen ruhig an die zuständige datenschutzbehörde des jweiligen bundeslandes wenden (das kostet im gegensatz zu einer klage erstmal nichts)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Richtig ich hatte vergessen zu erwähnen das diese rein fiktive Schule dieses System eingeführt hat, da die Toiletten unter grober Verschmutzung leiden und sie somit versuchen den Verschumtzer ausfindig zu machen. Danke für die Antwort. |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Will man eine Auskunft haben, so richtet man sich am besten an den Datenschutzbeauftragten der Schule. Stört man sich an dem System, so richtet man sich am besten gleich an den Datenschutzbeauftragten des Landes. In NRW ist das zum Beispiel das LDI-NRW. https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php Es ist üblichwerweise mit ein paar Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Zitat:
Ich würde den Landesdatenschutzbeauftragen informieren, der sollte in der Lage sein, diesen Unfug sehr schnell abzustellen. Als Schüler würde ich schlicht diese Karte konsequent zu Hause vergessen - die Schule darf den Schülern nicht den Toilettenbesuch verwehren, übrigens auch nicht während des Unterrichts. (Die dusselige Frage "Darf ich mal austreten?" ist überflüssig, selbstverständlich darf man jederzeit wenn man muß, man sollte also einfach sagen "Ich muß mal austreten" und einfach rausgehen. Und über 18jährige sollten dazu gar keine Begründung liefern, sondern einfach aufstehen und gehen.*) ________________________________ *) Ich muß heute noch lachen, wenn ich an einen Mitschüler denke, der in der 8. oder 9.Klasse während des Unterrichts auf's Klo wollte, besagte Frage stellte - "Darf ich mal austreten?" - und der Lehrer antwortete: "Nein. Mach das in der Pause." Der Schüler wartete noch zwei oder drei Minuten, dann stand er auf, ging nach vorn, und pinkelte ins Waschbecken. Jener Lehrer hat danach nie wieder einem Schüler den Gang auf die Toilette während des Unterrichts verwehrt...)
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung ich melde mich noch mal zu wort: wenn man nicht aufs klo darf, weil man seinen ausweis vergessen hat, wuerde ich das zur not auch als folter bezeichnen, aber mit sicherheit gaebe es in der groessten not einen schuelerfreund mit passendem ausweis .. verschmierte und demolierte toiletten als dauerzustand wuede ich aber als das groessere problem ansehen. welche moeglichkeiten haette eine schule, dagegen etwas zu unternehmen, und wie, und mit welchen kosten ? gab es eine diskussion mit den schuelern ueber moegliche loesungen ? sicher koennte sich der direktor aufs/ neben das klo setzen, und alle geschaefte persoenlich ueberwachen... will aber sicher auch keiner.. ![]() und nun noch mal zum datenschutz: wenn die daten der toiellettengaenge zb nur aus zeit und einer schueler-ID bestehen und diese daten zb an eine firma uebermittelt und dort nach einer vorgegeben frist geloescht werden, ist m.E alles im gruenen bereich, wenn weiterhin - die firma selber keinen personenbezug ueber die ID herstellen kann - vertraege ueber die auftragsdatenverarbeitung bestehen - geregelt ist, wer im falle des bedarfes (also einen klar eingrenzbaren zeitraum fuer vandalismus) auf die daten zugreifen und einen personenbezug ueber die ID herstellen darf - und natuerlich muessen die WC regelmaessig kontrolliert werden
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Anscheinend will die Schule aber selbst Kontrolle darüber haben, wer wann und wie oft auf Toilette geht. Das ist menschenunwürdig. Sich die Klofrau sparen zu wollen ist meines Erachtens keine Rechtfertigung dafür, so rein moralisch.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung und wo genau wäre da jetzt der Unterschied ob sie eine Klofrau hinsetzen die sich alle "Besucher" notiert und der eingesetzten Chipkarte? |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Hast du das schon mal gesehen? Wenn ja, wo denn?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Datenspeicherung beiToilettennutzung Zitat:
![]() Und diese Person kann sie dann ja wohl identifizieren, wenn diese nicht maskiert war
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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