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Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Dies ist eine Diskussion zu Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 23:55
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Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Hallo, ich hab mal ne Frage zum Thema Datenschutz. Sachverhalt ist folgender:

Person A hat ein Konto bei einem Finanzdienstleister 1 und eins bei einem Finanzdienstleister 2.
Person A hat in einer Auktion einen Artikel verkauft an Person B. Person B überweist irrtümlicher Weise das Geld auf das Konto bei Finanzdienstleister 1. Jedoch wird dieses Konto von A nicht mehr verwendet. A und B streiten nun darum wie weiter verfahren wird, da A ja nur noch das Konto bei Finanzdiesntleister 2 nutzt.
B ruft bei Finanzdienstleister 1 an um zu erfragen ob sein Geld eingegangen ist. Dort wird ihm mitgeteilt, dass das Geld eingegangen ist. Weiter wird ihm mitgeteilt, dass das Konto gesperrt ist und rechtliche Schritte gegen A laufen.

Meine frage ist nun in wie weit Finanzdienstleister 1 solche Aussagen treffen darf, da ich der meinung bin, dass dies dem Datenschutz unterliegt. Und des weiteren möchte ich wissen welche Handhabung man nun gegen Finanzdienstleister 1 hat?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2011, 16:12
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Hat keiner ne Idee???
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 08:51
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Zitat:
Zitat von Mad2008 Beitrag anzeigen
Person B überweist irrtümlicher Weise das Geld auf das Konto bei Finanzdienstleister 1.
woher kennt B das konto 1 des A ?

Zitat:
Zitat von Mad2008 Beitrag anzeigen
B ruft bei Finanzdienstleister 1 an um zu erfragen ob sein Geld eingegangen ist. Dort wird ihm mitgeteilt, dass das Geld eingegangen ist. Weiter wird ihm mitgeteilt, dass das Konto gesperrt ist und rechtliche Schritte gegen A laufen.
es wird schwierig sein, diesen telefonischen vorgang zu beweisen
Zitat:
Zitat von Mad2008 Beitrag anzeigen
Meine frage ist nun in wie weit Finanzdienstleister 1 solche Aussagen treffen darf
gar nicht
Zitat:
Zitat von Mad2008 Beitrag anzeigen
des weiteren möchte ich wissen welche Handhabung man nun gegen Finanzdienstleister 1 hat?
gibt es einen namen des "gesprächigen" mitarbeiters ?
eine direkte anfrage beim datenschützer der bank könnte ggf eine disziplinarische maßnahme auslösen
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 19:58
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
woher kennt B das konto 1 des A ?
das konto 1 war noch versehentlich hinterlegt, wurde aber direkt bei abschluss der auktion im system geändert und auch dem B mitgeteilt, da dieser angab erst am nächsten tag zu zahlen.


Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
es wird schwierig sein, diesen telefonischen vorgang zu beweisen

gar nicht
Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
gibt es einen namen des "gesprächigen" mitarbeiters ?
eine direkte anfrage beim datenschützer der bank könnte ggf eine disziplinarische maßnahme auslösen
ja es gibt den Namen des "gesprächigen" Mitarbeiters.


wie sollte am besten weiter verfahren werden???

Gruß
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Alt 31.01.2011, 07:12
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

um welche beträge geht es ?

der käufer ist aus der sache raus - er hat auf ein konto überwiesen ..

schadenersatzansprüche sind mit sicherheit auch nicht gegeben, da die bank es nicht zu verantworten hat, dass das konto gesperrt ist

andere schäden, die durch das preisgeben von intimen daten entstanden sind, müßten in mark und pfennig nachweisbar sein, dann könnte man sie evtl einklagen (wenn man einen richter findet, der lust auf sowas hat)

bleibt also nur der datenschützer der bank - und der wird sich ggf höflich entschuldigen (und dem mitarbeiter eins vor die mütze hauen oder zumindest drohend den finger erheben)
__________________
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Alt 31.01.2011, 10:11
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
um welche beträge geht es ?
der betrag ist nicht hoch aber darum gehts mir auch nicht.



Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
der käufer ist aus der sache raus - er hat auf ein konto überwiesen ..
um den käufer geht es mir auch nicht, lediglich um die bank

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
schadenersatzansprüche sind mit sicherheit auch nicht gegeben, da die bank es nicht zu verantworten hat, dass das konto gesperrt ist
auch schadenersatzansprüche sind für mich nicht so wichtig, ich möchte, dass der "gesprächige" mitarbeiter zur verantwortung gezogen wird

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
andere schäden, die durch das preisgeben von intimen daten entstanden sind, müßten in mark und pfennig nachweisbar sein, dann könnte man sie evtl einklagen (wenn man einen richter findet, der lust auf sowas hat)

bleibt also nur der datenschützer der bank - und der wird sich ggf höflich entschuldigen (und dem mitarbeiter eins vor die mütze hauen oder zumindest drohend den finger erheben)
welche art der kontaktaufnahme mit dem datenschützer wäre denn am sinnvollsten? sollte man einen anwalt mit ins boot nehmen, oder zumindest ein offizielles shreiben aufsetzen lassen?
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 11:03
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AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister

professionelle datenschützer lassen sich nicht einfach so von einem anwalt beeindrucken - das kostet auch nur extra geld -

aber einer schriftlichen schilderung des sachverhaltes wird er nachgehen und bestimmt auch antworten

je nachdem, was er antwortet, kann man immer noch den datenschützer des bundeslandes einschalten - aber ohne konkreten beweis verpufft das auch nur -
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