Dies ist eine Diskussion zu Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister Person A hat ein Konto bei einem Finanzdienstleister 1 und eins bei einem Finanzdienstleister 2. Person A hat in einer Auktion einen Artikel verkauft an Person B. Person B überweist irrtümlicher Weise das Geld auf das Konto bei Finanzdienstleister 1. Jedoch wird dieses Konto von A nicht mehr verwendet. A und B streiten nun darum wie weiter verfahren wird, da A ja nur noch das Konto bei Finanzdiesntleister 2 nutzt. B ruft bei Finanzdienstleister 1 an um zu erfragen ob sein Geld eingegangen ist. Dort wird ihm mitgeteilt, dass das Geld eingegangen ist. Weiter wird ihm mitgeteilt, dass das Konto gesperrt ist und rechtliche Schritte gegen A laufen. Meine frage ist nun in wie weit Finanzdienstleister 1 solche Aussagen treffen darf, da ich der meinung bin, dass dies dem Datenschutz unterliegt. Und des weiteren möchte ich wissen welche Handhabung man nun gegen Finanzdienstleister 1 hat? Über Antworten wäre ich sehr dankbar. |
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister Hat keiner ne Idee??? |
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
eine direkte anfrage beim datenschützer der bank könnte ggf eine disziplinarische maßnahme auslösen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister das konto 1 war noch versehentlich hinterlegt, wurde aber direkt bei abschluss der auktion im system geändert und auch dem B mitgeteilt, da dieser angab erst am nächsten tag zu zahlen. Zitat:
wie sollte am besten weiter verfahren werden??? Gruß |
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister um welche beträge geht es ? der käufer ist aus der sache raus - er hat auf ein konto überwiesen .. schadenersatzansprüche sind mit sicherheit auch nicht gegeben, da die bank es nicht zu verantworten hat, dass das konto gesperrt ist andere schäden, die durch das preisgeben von intimen daten entstanden sind, müßten in mark und pfennig nachweisbar sein, dann könnte man sie evtl einklagen (wenn man einen richter findet, der lust auf sowas hat) bleibt also nur der datenschützer der bank - und der wird sich ggf höflich entschuldigen (und dem mitarbeiter eins vor die mütze hauen oder zumindest drohend den finger erheben)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister der betrag ist nicht hoch aber darum gehts mir auch nicht. um den käufer geht es mir auch nicht, lediglich um die bank Zitat:
Zitat:
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| AW: Datenschutzverstoss bei Finanzdienstleister professionelle datenschützer lassen sich nicht einfach so von einem anwalt beeindrucken - das kostet auch nur extra geld -aber einer schriftlichen schilderung des sachverhaltes wird er nachgehen und bestimmt auch antworten je nachdem, was er antwortet, kann man immer noch den datenschützer des bundeslandes einschalten - aber ohne konkreten beweis verpufft das auch nur -
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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