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Datenschutz in Foren

Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz in Foren innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 04.09.2010, 12:56
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Datenschutz in Foren

Mal angenommen ein Forumsteilnehmer möchte die privaten und persönlichen daten eines anderen Forumsteilnehmers. Damit er eine Anzeige stellen kann, da Forumsteilnehmer A der Meinung ist es hat z.b eine Verleumdung stattgefunden.

Wenn nun ein Forumsbetreiber die privaten Daten von Teilnehmer B an Teilnehmer A herausgibt. Dürfte hier doch gegen § 5 TDDSG verstoßen worden sein?

Zitat:
"§ 5
Bestandsdaten
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten erforderlich sind (Bestandsdaten). Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen."
Also dürfen private Daten von User B, durch einen Betreiber an User A weitergegeben werden?
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Alt 04.09.2010, 14:29
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AW: Datenschutz in Foren

Hallo,

abgesehen davon, dass es das TDDSG nicht mehr gibt, hast du im Prinzip recht. (http://de.wikipedia.org/wiki/Teledie...enschutzgesetz)

Jetzt ist das Ganze im TMG geregelt, welches in seinem datenschutzrechtlichen Teil eine Konkretisierung der grundsätzlichen Vorschriften des BDSG darstellt.

§ 14 TMG ist hier ausschlaggebend. Es gibt im Vergleich zum TDDSG eine Änderung, so können die "zuständigen Stellen" jetzt informationen einholen. Ich habe letztens mal gelesen, dass bei Verstößen gegen das geistige Eigentum (also Urheberrechtsverstöße etc.) auch die Geschädigten "zuständige Stelle" sind und Informationen - bei ausreichender Begründung - verlangen können. Da bin ich mir aber nich sicher, ob das wirklich so ist. (In Österreich gibt es da z.B. für Hosting-Provider eine generelle (etwas eingeschränkte) Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen - §18(4) ECG)

Da es hier aber um eine Straftag geht, stimmt es auf jeden Fall, dass das Opfer nicht selbst Informationen verlangen kann. Man muss die Tat also Anzeigen und die Staatsanwaltschaft wird dann die Informationen herausverlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 10:49
V.I.P.
 
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AW: Datenschutz in Foren

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
Da es hier aber um eine Straftag geht, stimmt es auf jeden Fall, dass das Opfer nicht selbst Informationen verlangen kann. Man muss die Tat also Anzeigen und die Staatsanwaltschaft wird dann die Informationen herausverlangen.
...wenn die StA der Strafanzeige nachgeht ...
ansonsten korrekt

"verleumdungen" (mit nicknamen ?) in einem forum sind so eine sache an sich
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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