Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz in Foren innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Datenschutz in Foren Wenn nun ein Forumsbetreiber die privaten Daten von Teilnehmer B an Teilnehmer A herausgibt. Dürfte hier doch gegen § 5 TDDSG verstoßen worden sein? Zitat:
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| AW: Datenschutz in Foren Hallo, abgesehen davon, dass es das TDDSG nicht mehr gibt, hast du im Prinzip recht. (http://de.wikipedia.org/wiki/Teledie...enschutzgesetz) Jetzt ist das Ganze im TMG geregelt, welches in seinem datenschutzrechtlichen Teil eine Konkretisierung der grundsätzlichen Vorschriften des BDSG darstellt. § 14 TMG ist hier ausschlaggebend. Es gibt im Vergleich zum TDDSG eine Änderung, so können die "zuständigen Stellen" jetzt informationen einholen. Ich habe letztens mal gelesen, dass bei Verstößen gegen das geistige Eigentum (also Urheberrechtsverstöße etc.) auch die Geschädigten "zuständige Stelle" sind und Informationen - bei ausreichender Begründung - verlangen können. Da bin ich mir aber nich sicher, ob das wirklich so ist. (In Österreich gibt es da z.B. für Hosting-Provider eine generelle (etwas eingeschränkte) Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen - §18(4) ECG) Da es hier aber um eine Straftag geht, stimmt es auf jeden Fall, dass das Opfer nicht selbst Informationen verlangen kann. Man muss die Tat also Anzeigen und die Staatsanwaltschaft wird dann die Informationen herausverlangen. |
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| AW: Datenschutz in Foren Zitat:
![]() ansonsten korrekt "verleumdungen" (mit nicknamen ?) in einem forum sind so eine sache an sich
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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