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Datenschutz in der Schule

Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz in der Schule innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 12:00
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Datenschutz in der Schule

Hallo!

Ich bin neu hier und habe gleich ein paar theoretische Probleme die ich gerne ein wenig durchleuchtet haben möchte. Es geht um eine Schule, ein Gymnasium, welches in Person A einen Dorn im Auge sieht.

Nun zum 1 Problem:

Eine Gruppe Schüler waren gemeinsam mit einer aufsichtsperson der Schule in einem Berufsinformationszentrum, welches durch Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht wurde, (während der Schulzeit). In der "fremden" Stadt angekommen verblieb die Gruppe dort bis 14 Uhr, wo theoretisch (nach normalem Schulablauf) die Freizeit schon anfing. Aus diesem Grund durfte bzw. konnte man in der fremden Stadt bleiben, ohne wieder mit der Aufsichtsperson zurück in die Schule zu fahren und dann von dort aus nach Hause zu gehen. Alle die in der Stadt bleiben wollten, mussten eine schriftliche Einverständnisserklärung der Eltern mitbringen.
Person C hatte keine Einverständnisserklärung, da sie 19 Jahre alt ist. Nun argumentierte person C mit der besagten Aufsichtsperson darum, das es für person C nicht nötig sei so eine EvEk. zu haben, da person C Volljährig ist. Diese besagte Aufsichtsperson der Schule meinte das das im Zusammenhang mit der Schule etwas anderes sei. So musste Person C zum Direx, dem Person C dann das gleiche Problem schilderte. Er sagt das gleiche. Jetzt soll Person C eine Erklärung einer erziehnungsberechtigten Person mitbringen.

Muss Person C das wirklich tun? Auf welches Gesetzt beruft sich die Schule da bitte? Für Person XZY ist das einfach "ein kontrollieren und schnüffeln" der Schule.







Nun zum 2 Problem:

Durch gewisse Vorkomnisse hat die Schule einen Brief verfasst, indem Person C zu gewissen Dingen "gezwungen wird, da sonst ausschluss laut paragraph 88 folgt",

Dieser Brief wurde an Erziehnungsberechtige der Person C adressiert, Person C bekam keinen. Nun ist es Fakt das Person C mit erreichen des 19 Lebensjahres für sich selber verantwortlich bin.
Nun, ist es nicht Rechtswidrig den doch sehr persönlichen Brief an den Erziehnungsberechtigten (das er gar nicht mehr ist) zu adressieren, anstatt an Person C, da es in ihm eine Information gab die für Person C und nur für diese bestimmt war.


mfG
Blutrausch

Geändert von bLuTrAuScH (18.11.2005 um 13:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 18:06
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AW: Datenschutz in der Schule

soweit ich mich erinnern kann hat sich da mal was geändert.
als ich in der 10. war (2001) hies es damals - glaub ich - das es ein neues gesetz gibt nach dem schüler in haupt-,realschule und gymi bis zum abschluss die eltern als vormund haben. zumindestens so lange sie zu hause wohnen und noch zur schule gehen...
da haben sich näml damals die ganzen 18. jährigen aufgeregt...

bin mir da jetzt aber üüüüberhaupt nicht sicher, könnt also sein das ich hier jetzt völligen bullshit geschrieben hab
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 07:38
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AW: Datenschutz in der Schule

Zitat:
Zitat von bLuTrAuScH
Person C hatte keine Einverständnisserklärung, da sie 19 Jahre alt ist. Nun argumentierte person C mit der besagten Aufsichtsperson darum, das es für person C nicht nötig sei so eine EvEk. zu haben, da person C Volljährig ist. [...] Jetzt soll Person C eine Erklärung einer erziehnungsberechtigten Person mitbringen.
Da Person C über 18 ist, gibt es keine erziehungsberechtigen Personen mehr. Außerdem ist Person C mit 18 nicht mehr schulpflichtig und kann daher jeder Zeit kommen und gehen, wie sie will. Lehrer an der Schule erzählen jedoch oft gern so einen Mist um die Leute unter Kontrolle zu halten und strafbar ist Lügen in Deutschland ja auch nicht.

Zitat:
Zitat von bLuTrAuScH
Nun, ist es nicht Rechtswidrig den doch sehr persönlichen Brief an den Erziehnungsberechtigten (das er gar nicht mehr ist) zu adressieren, anstatt an Person C, da es in ihm eine Information gab die für Person C und nur für diese bestimmt war.
An meiner Schule gab es da eine Regel, die besagt, dass auch nach der Erreichen des 18. Lebensjahrs die Eltern noch informiert werden dürfen. Damals als Person C eingeschult wurde, haben ihre Eltern für sie dieser Regelung zugestimmt. Person C muß jetzt also extra gegenüber der Schule erklären, dass sie nicht mehr wünschst, dass ihre Eltern informiert werden und alle Post an sie geht. Ob diese Regelung nicht eventuell rechtswidrig ist, kann ich dir nicht sagen.

Zitat:
Zitat von Bone
als ich in der 10. war (2001) hies es damals - glaub ich - das es ein neues gesetz gibt nach dem schüler in haupt-,realschule und gymi bis zum abschluss die eltern als vormund haben. zumindestens so lange sie zu hause wohnen und noch zur schule gehen...
Da hat man euch aber schön auf den Arm genommen, denn am 1. Januar 1992 wurde die Vormundschaft für Volljährige in Deutschland abgeschafft. Da wohl die meisten volljährigen Schüler nicht körperlich oder geistig behindert sind oder ähnliches, gab es eine automatische Vormundschaft der Eltern aber auch davor nicht.
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