Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz-Firewall innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Datenschutz-Firewall Diese Einstellungen verhindern z. B. die Zustellung von e-mails von Online-Reisebuchungsmaschinen, in denen regelmäßig diese Worte auftauchen. Da aber Geschäftsreisen über diese Portale gebucht werden, ist dies natürlich nicht tolerierbar. Da diese mails dann noch nicht einmal in Junk-mail Postfächern landen, sondern einfach nie zugestellt werden ist dies ein großes Ärgernis. Die EDV bzw. GL interessiert dies nicht und sie wollen einfach nur keine bzw. nicht so viele spams haben. Es gehen z. B. auch mails von Kunden "verschütt", die diese Worte enthalten - was aber in einem Unternehmen, welches im Dienstleistungsbereich tätig ist nicht vermeiden lässt. Auch Bestätigungmails für Registrierungen zu in dieser Branche üblichen Online-Auktionen (Ausschreibungen) werden einfach ins "Datennirwana" gelöscht. Ist es so, das die Firma die e-mails gar nicht so filtern darf - da, private mails zugelassen sind - und somit alle mails zugestellt werden müssen - d.h. in Junk- oder "Normal"-Postfach - und dann der Arbeitnehmer selbst die "Filterung" vornimmt. Ist das korrekt!? Müssen alle mails zugestellt werden (solange keine Trojaner o . ä. vorliegen)!? Danke für Ihre Hilfe! squirrel |
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| AW: Datenschutz-Firewall Zitat:
gibt es einen betriebsrat ? - und einen DS-beauftragten ? die sind gute ansprechpartner, zur not kann mal man beim ds-beauftragten des bundeslandes (kontakt im www) nachfragen (kostenlos), eher liegt aber wohl eine straftat vor http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (05.11.2010 um 11:20 Uhr). |
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| AW: Datenschutz-Firewall Ich sehe da keine Straftat und auch sonst kein unrechtmäßiges Handeln. Der Arbeitgeber darf private Mails gar nicht und dienstliche Mails nur vereinzelt und gezielt sichten (nicht jedoch pauschal überwachen). Er hat aber keine Verpflichtung, die Zustellung in irgendeiner Form zu garantieren. Es liegt vielmehr durchaus im Ermessen des AG, aus sachlich nachvollziehbaren Erwägungen Sicherungsmaßnahmen wie Spamfilter einzuführen. Dass dabei die Mails schon auf dem Server gelöscht werden, ist mittlerweile ein übliches Vorgehen. Ebenso lässt es sich nicht vermeiden, dass solche Systeme gelegentlich überreagieren. Das ist Stand der Technik und wird auch in Kauf genommen. Wenn die GL also mit "sales" und "discount" mehrheitlich schädliche Mails verbindet, dann ist es ihre Entscheidung, diese zu filtern. Letztendlich geht der diesbezügliche Mehraufwand der Mitarbeiter (z.B. die Suche nach Buchungsbestätigungen, telefonische Anmahnungen etc.) ja zu Lasten der GL. |
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| AW: Datenschutz-Firewall @lichtboxer: ich sehe das anders. wenn mein AG private mails zuläßt, dann habe ich auch ein recht darauf, dass sie ankommen und nicht eine willkürliche auswahl getroffen wird. ich denke aber, wenn man vor 100 gerichte geht, wird man unterschiedliche urteile (100 ? ) bekommen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutz-Firewall Vielleicht nur 99 verschiedene ![]() M.E. darf im Falle der Zulässigkeit nur keine Sichtung der Mails vorgenommen, d.h. eine manuelle Auswahl wäre unzulässig, weil dazu jemand ja die Mails lesen müsste. |
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| AW: Datenschutz-Firewall , der ist gut:http://www.experten-branchenbuch.de/...maess-206-stgb http://www.jurpc.de/rechtspr/20050052.htm
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutz-Firewall Die Überschrift des Nachrichtenartikels gefällt mir nicht |
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| AW: Datenschutz-Firewall Hallo, Vorausgesetzt, dass das private E-Mailen am Arbeitsplatz mit den den E-Mail Adressen der Firma tatsächlich gestattet wurde, könnte der Arbeitgeber hier u.U. in Probleme laufen. Man müsste zunächst betrachten, ob eine wirksame bzw. überhaupt eine verkündete oder sogar schriftlich vereinbarte Regelung zur gestattteten Nutzung des betrieblichen E-Mail Systems besteht. Aber mal angenommen, dass das private E-Mailen mit den betrieblichen E-Mail Adressen tatsächlich erlaubt ist, stellt sich immer noch die Frage, ob die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einer Firewall/Sicherheitseinrichtung (denn dass findet in einer Firewall in der Regel statt) auch in diesem Fall zulässig ist. Prinzipiell ist es nicht einfach so zulässig, das private E-Mailen zu erlauben und mittels eine Firewall und/oder Filtereinrichtung SPAM oder unerwünschte Mails (z.B. wenn im Betreff ein Signalwort steht) auszusortieren, löschen, etc. Damit würde wohl gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen. Der Hintergrund ist, dass ein Arbeitgeber, welcher seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Telekommunikationsdiensten (z.B. Internet und/oder E-Mail) gestattet, gegenüber seinen Mitarbeitern zum Anbieter von Telekommunikationsdiensten wird. Als solcher hat er unter anderem das Fernmeldegeheimnis nach TKG zu beachten. Um es abzukürzen. In dem geschilderten Fall würde ich sehr stark anzweifeln, dass E-Mails, bei erlaubter privater Nutzung, gefiltert oder sogar gelöscht werden dürfen, bevor überhaupt der Empfänger Kentniss von den E-Mail erhält. Ich würde empfehlen sich entweder an den Datenschutzbeauftragten des Betriebs oder den Betriebsrat (sofern vorhanden) zu wenden. Wenn das bei kleinen Betrieben nicht vorhanden ist, am besten die Geschäftsleitung direkt ansprechen. Übrigens sollte die Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz IMMMER seitens der Unternehmensleitung (Geschäftsführer, Inhaber, etc...), am besten schriftlich, geregelt sein. Einen sehr guten Leitfaden mit zahlreichen Infos zu diesem Thema findet man beim BITKOM ( http://www.bitkom.org/de/themen/50792_50372.aspx ). Viel Erfolg. |
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| AW: Datenschutz-Firewall Solchen Schwachsinn muss man wohl hinnehmen. Es gibt ja auch Email-Clients namhafter Software-Hersteller, die Emails mit bestimmten Anhängen nicht abschaltbar abblocken. Und es gibt auch Email-Provider, die sich noch die Mühe machen, angehängte Archive (zip,...) nach ausführbaren Dateien (typische Endungen exe,bat,cmd,...) zu scannen und dann die Mail abblocken ... ![]() Kann man nur wissen und sich sein Teil bei denken, vielleicht brauch man ja auch mal eine Ausrede.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Datenschutz-Firewall Zitat:
Ich frage mich immer wieder, wie bekloppt ein Unternehmen sein muss, welches sich auf diese Art und Weise dauernd selbst ins Knie schießt. Allein schon wegen der Geschäftsreisen. Das muss doch weh tun! ![]() Aber es erklärt, warum manche Firmen so handeln, wie sie handeln. Bei unserer Verwaltung klappt (oh wunder) der Mailverkehr wunderbar. Die verschlampen dann allerdings die Ausdrucke manuell.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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