
04.11.2009, 22:25
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| Boardneuling | | Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 12
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| Datenschutz bez. Verfahrenspflegschaft Hallo,
wie sieht die Rechslage hinsichtlich Datenschutz aus in familinegerichtlichen Verfahren, wenn dort in Sachen Sorgerechts- und Umgangsregelung für ein Kind ein Verfahrenspfleger richterlich eingesetzt wird. Welche Befugnisse hat ein Verfahrenspfleger? Darf er einfach jeden x-beliebigen über das Kind und den sorgeberechtigten Elternteil, bei dem das Kind lebt, befragen? Oder muss er für bestimmte Personen eine Schweigepflichtentbindung bei dem Sorgeberechtigten einholen? Welche Personen sind das und welche nicht? Unterliegt ein Lehrer bzw. Lehrerin dem Datenschutz bzw. der Schweigepflicht einem Verfahrenspfleger gegenüber und muss er erst von der Schweigepflicht entbunden werden oder nicht? Gibt es Unterschiede zwischen Lehrer einer staatlichen Schule und einer öffentlichen Schule? Besteht ein Unterschied, ob das Kind noch an der Schule ist oder bereits nicht mehr? Und darf der Lehrer dann nur über das Kind Auskunft geben oder auch über den/die Sorgeberechtigten?
Vielen Dank im Voraus |