Dies ist eine Diskussion zu datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? ich hab hier jetzt schon viele nützliche sachen gelesen, aber irgendwie ist diese art von vorfall noch nicht aufgetaucht folgender theoretischer fall : Person A und person B lernen sich übers I-net kennen und haben ein gemeinsames hobby, in welchem sie sich auch austauschen und person A viele hilfestellungen anbietet, da person B noch neuling auf dem gebiet und in dem Hobby ist person B kommt auf einen Besuch bei person A vorbei und bei reger unterhaltung mit der person B gibt person A ihr passwort in ihren PC ein um sich in ein Forum einzuloggen um person B eine situatzion besser erklären zu können. dabei sieht person B das passwort und fragt nochmals nach ob der name xxxxxx ist und person A antwortet ohne zu überlegen mit ja (reflex). zusätzlich werden wochen später noch kopien von einer seite der HP von person an person B erlaubt auf nachfragen, was aber ausschließlich diese eine seite betrifft und welches auch schriftlich per e-mail festgehalten wird. doch nach weiteren monaten wird person A bewusst, das person B nicht mit offenen karten spielt und es mehrere unstimmigkeiten in aussagen und texten von person B in foren und bei telefonaten auftreten. peron A fordert ein gespräch mit person B und dies wird telefonisch abgehandelt, wo person B beteuert das man ihr unrecht tut und alles blos ein missverständniss sei und böse nachrede (2 zeugen sind anwesend). 2 wochen später verhärten sich aber die seiten, als person B sich mit dem geklauten passwort von Person A in einem forum wo person B wegen unstimmigkeiten schon gesperrt wurde einloggt um mitzulesen. person A weis davon nichts und wird erst darauf aufmerksam als komisch formulierte texte mit andeutungen auf ehrlichkeit und verrat am forum von Person B auftreten. zu diesem zeitpunkt ist person A nicht bewusst das bereits der PM ordner in forum (nenn wir es 1) und auch im forum von person B (forum 2)selber schon durchsucht kopiert und munter verteilt wurden. person B gesteht in 2 e-mails an person A auch das es nicht nett währe PM's zu lesen, denoch währe es ja wichtig gewesen, um zu wissen was über einen geredet wird. nach langen hin und her und nun mehr 4 foren die von person B systhematisch aufgesucht wurden und wo das passwort ausprobiert worden ist (welches immer noch zusätzlich durch unterschiedliche zahlencodes geischert ist) sind und trotz passwort wechslung nach erfahren das person B schon in forum 1 und 2 war und sowohl die PM's gelesen als auch sämmliche PM's gelöscht hat um person A sämmliche möglichkeiten von beweisen zu nehmen, dies wid aber strickt von person B beneint! anshcließend wechselt person A also die passwörter und damit person B diesmal kein so leichtes spiel hat, lässt person A sch einfach die neuen passwörter zuschicken aus den foren, damit person B ach nicht auf keien fall die passwörter erraten kann, wechselt person A auch das passwort vom Email account, auch wenn es vorher schon eines der schwersten zu knackenden war. trotzdem werden eien woche später wieder 2 foren untesucht von person B was darafu hinweist, das person B schon zugriff auf mein E-mail postfach hatte und die neuen passwörter notiert haben muss. verschickt werden die PM's von person a llerdings mit dem verweis, das person B die texte wohl rein zufällig von person A mit angehangen bekommen hätte .. oder person A wohl im verteiler personB's nahme mit angeben haben muss aus versehen... auch wenn es unmöglich ist, PM's über eine verteiler an e-mail addys zu versehen. nun sind von person A PM's in falschen zusammenhängen in umlauf gekommen über person B, freunde und bekannte und auch personen mit dehen person A nicht gut zurecht kommt haben diese PM's erhalten und duch sämmtliche foren in dehen person A mitredet, wird sie nicht für voll genommen, oder es wird rumerzähl, das man bereitz per Pm seine erfahrungen über person A gesammelt habe und keine erklärung /erläuterung bäuchte. zusätzlich schuldet person B person A aber noch geld und sachgegenstände von einem gesammt wert von ca 50 dessen übergabe an person B stetig scheitert, eine private übergabe wird vermieden von person B obwohl person A sich trotz allem noch friedlich zeigt, aber eben keine bankdaten für eine überweisung oder ähnliches an person B geben möchte nach diese vertrauensmissbrauch. nach wilden beschuldigen seitens person B, übelsten beleidigungen und drohungen, ist person A nun schon bei der polizei gewesen und hat aber keine anzeige gestartet, weil sie sich nicht sicher ist, ob s der richtige weg ist private schtreitereien (den daraus ist es lezten endes entstanden) mit beamtengewallt beizulegen. ein einigung währe person A noch am liebsten, da sie niemandem schaden möchte, es soll blos ein schus vor den buck sein... der freund von pderson A ist nun aber entschlossen anzeige zu erstatten. was ist jetzt der richtige weg? ist eine anzeige notwendig/rechtens, auch wenn person A ja doch fahrlässig mit dem passwort umgegangen ist? person A's passwörter sind allerdings in jedem forum anders, also noch durch einen zusätzlichen zalencode ergänzt gewesen, person B muss also schon geziehlt versucht haben dort in den Account von person A einzudringen um die Pm's zu lesen und zu kopieren. müsste person A zu einem anwalt für onlinerecht gehen, oder könnte jeder anwalt dieen fall bearbeiten? sind die PM's die person B geklaut hat und kopiet hat, überhaupt zulässig als beweismittel so wie person B das behauptet? wie sollte man am geschicktesten vorgehen, nachdem beweise für das eindringen in den account von person A in einem forum an hand von der IP adresse gesichert wurden und auch die e-mails mit der ausdrücklichen aussage von person B das sie wuste das es nicht richtig war abgespeichert sind? person B hat zusätzlich noch bilder von person A und einen text kopiert und nur geringfügig geändert auf pderson B's HP gesetzt, welcher zu 2/3 noch immer den kompletten wortlaut von person A beträgt. für die bilder liegt keine schriftliche genemigung vor. person B reagiert auf das anschreiben mit dem verweis diese beiden sachen zu entfernen von der HP und dem forum nur mit der erklärung, das person B die genemigung von person A telefonisch bekommen hätte als noch ein freundschaftlicher kontakt bestand, somit würde aussage gegen aussage stehen und niemand würder person A glauben das es anders ist als person B beschreit. ist das so rechtens? person A weis genau das keine einwilligung ihrer seite vorliegt und bei den texten und bildern ist nichtmals ene qwellenangabe oder vermerk das es nicht die eigenen sind, sondern geziehlt so gesetzt das es auschaut wie die eigenen (also von person B). person B weigert sich strickt diese sachen zu entfernen trotz nun merhfacher ermahnung. auch diese emails wurden teilweise als rundmails versand, ohne das person A etwas davon wusste! |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? zu verworren ? währe echt wichtig das person A weis was sie nun tun sollte *verzweifelt ist* |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? Zugegeben, ein bisschen verworren ist der umfangreiche Sachverhalt schon... ![]() Da hier ggf. mehrere Tatbestände berührt sind, wäre der A zu empfehlen, zusammen mit dem Freund einen Anwalt ( im Grundsatz kann jeder Anwalt mit dieser Sache betraut werden) aufzusuchen, um die Angelegenheit sowie Weiterungen gegen B angemessen zu erörtern. |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? irgendwelche tips für person A was sie alles braucht oder gibt es sachen in dehen die sachlage eindeutig ist!? danke schon mal lg |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? Gerne geschehen... Für das Gespräch mit dem Anwalt sollten alle Nachweise / Beweise zusammengetragen werden, die den Vortrag der A schlüssig untermauern können. Hier wären das z.B.: Email-Verkehr zwischen A und B, ein Screenshot von der Homepage des B und eine Kopie von der Urfassung der A, sowie Quittungen und/oder sonstige schriftliche Nchweise mit Bezug auf die Angelegenheit mit B, usw. Auch sollte der Freund in jeden Fall zum Anwaltsgespräch mitkommen - er kann ggf. bestimmte Umstände bezeugen. Kurz gesagt: Je mehr Nachweise vorliegen, desto einfacher und schlüssiger ist der Aufbau der Strategie des zu beauftragenden Anwalts. |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? hat person A den überhaut eine changse gegen person B vorzugehen, wenn sie fahrlässig mit einem ihrer passwörter umgegagnen ist!? |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? Ich meine ja. Trotz des Umstands, dass bei einem Vorfall die A das Passwort leichtfertig herausgegeben hat, bleibt immer noch - neben anderen vorwerfbaren Handlungen - der anklagbare Aufwand, den B offenbar betrieben hat, um an die geänderten Passwörter heranzukommen. A hatte zu Beginn das Passwort dem B offensichtlich auch nur mitgeteilt, weil dieser sie über seine tatsächlichen Absichten täuschte indem er A gegenüber vorgab, er wolle ihr bei einem Problem helfen. |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? ok danke jetzt bleibt A natürlich noch die frage..wie beweist Person A das die passwörter alle unterschiedlich waren(durch zahlencode oder abgekürzte schreibweise), jetzt wo ja alle passwörter geändert werden mussten? Person A liegen PM's vor die person B per rundmail als e-mail an andere user (nicht nur des einen forums) versendet hat , mit der bemerkung.... " hier damit ihr seht wie hinterhältig und falsch xxx wirklich ist, das hatte ich durch zufall in meinem e-mail ordner, muss mich wohl aus versehen in ihren e-mail verteiler eingetragen haben!" Diese Pm's waren aber nur für eine bestimmte person bestimmt und person B hat die texte mit datum und zeit aus dem PM ordner kopiert. ist dies ein gültiger beweis, das person B auch in diesem forum doe Pm's von person A durchsucht hat? darf person B Texte aus den E-mails und Pm'S von Person A verwenden als beweismaterial, wenn sie nicht an person B gesendet wurden, sondern an andere!? person A möchte person B erstmal nicht mehr antworten und auch keine kontodaten schicken (B schuldet ja noch geld und sachgegenstände), da sie sich unsicher ist ob dies so klug währe. auch wenn person B dies verlangt, da sich sonst geweigert wird das ausstehende Geld zu zahlen und die dachgegenstände vorbeizubringen. der vorschalg von A, das geld und die sachgegenstände vorbeizubringen und sich von person a qwittieren zu lassen, schlägt person B aus, begründung... B ist sich nicht sicher ob person A anchließend bestreitet das es person A's unterschrift ist. somit weis sich person A auch keien rat mehr jetzt ihr geld wieder zu erlangen. soll A es beim anwalt mit angeben,das dieser es schriftlich fordert? A ist vollkommen überfordert mit der situatzion. |
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| AW: datenmissbrauch und urheberechtsverletzung? Eben weil A mit der Situation überfordert zu sein scheint, ist zu empfehlen, zusammen mit dem Freund bei einem Anwalt vorzusprechen. Der Anwalt wird mit A gemeinsam erörtern, wogegen man vorgehen kann und wo ggf. Nachweise fehlen. Um die Sache schlüssig darzulegen, sollte nunmehr jedes Dokument, jeglicher Email-Verkehr (als Ausdruck) und jeder Zettel, d.h. alles was irgendwie die Angelegenheit mit B betrifft zusammengetragen und dem Anwalt vorgelegt werden. Sind genügend solcher Nachweise vorhanden, wird der Anwalt dies enstprechend zu verwerten wissen - natürlich wird er im Zuge der Abhandlung auch die Forderung der A beitreiben. Viel mehr lässt sich leider hierzu nicht sagen..., sorry. |
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