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Datenmissbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Datenmissbrauch innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 08:54
Boardneuling
 
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Datenmissbrauch

Hallo, ich bin relativ neu hier und weiß jetzt nicht ob ich in den richtigen Thread Das Problem ist:

Person A wurde von irgendeiner Person auf einer Plattform angeschrieben, dass Person B (die Person die A angeschrieben hat), die Person A gerne kennenlernen würde und Person B hat Person A auf einer anderen Plattform gefunden. Person A hat dann nachgefragt, auf welcher Plattform oder Forum das wäre. Person B hat mir gleich gesagt welches Forum das wäre und dass Person A mit einer Person C dort angemeldet wäre.

Jetzt keimt bei Person A der Verdacht auf, dass Person C, die Person A dort ohne deren Wissen einfach angemeldet hat und will dem ganzen nachgehen.

Person A möchte dagegen vorgehen und es evtl. zur Anzeige bringen.
Person A hat nur die Seite und die Angaben von Person B, die eigentlich nichtssagend sind, da dieser nur sagt, Person A und C wären dort angemeldet.
Wie kann Person A den Rest herausfinden, wie z. B. IP-Adresse etc. und dem nachgehen. Person A weiß auch keinen Nicknamen usw.

Kann Person A auch den Betreiber dieser Seite anschreiben und was kann Person A machen um noch mehr zu verhindern oder rauszufinden, wer da einen "üblen Scherz" getrieben hat.

Kann ich auch irgendwie den Betreiber der Seite anschreiben, dass er anhand der IP-Adresse was machen kann, aber wahrscheinlich brauche ich da noch mehr Informationen über das Profil oder???

Wer kann Person A helfen???
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 11:17
V.I.P.
 
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AW: Datenmissbrauch

.. da es hier keine rechtsberatung gibt, darfst DU natürlich niemanden anschreiben

aber grundsätzlich hat jeder nach §34 BDSG das recht, auch plattform-anbieter anzuschreiben (in der hoffnung, dass sie in deutschland sitzen), um nach den eigenen gepeicherten persönlichen daten zu fragen ....
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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