Dies ist eine Diskussion zu Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken? es geht um Spam / Werbemails. Ich werde damit nicht über alle Maßen belästigt, deren Dreistigkeit stört jedoch ungemein. Manchmal lässt sich der Versender ermitteln. Wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, habe ich eine E-Mail an das Unternehmen geschickt und entsprechend um Unterlassung gebeten. Nun kam mir folgende Idee, nachdem ich erneut eine Mail erhielt, die von einem holländischen Adresshändler zu stammen scheint. Ich möchte eine Unterlassungserklärung / Abmahnung versenden, da offensichtlich gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde. Denn wenn mein Klarname bei irgendeiner dubiösen Firma mit E-Mail gelistet ist, kann man wohl davon ausgehen, dass dieser Datensatz nicht rechtmäßig erworben wurde. Verbinden möchte ich diese Forderung zuerst mit einer Drohung, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden (können) und der Forderung einer Art "Entschädigung" die ich jetzt mal pauschal auf 50 Euro festsetze. 1. Frage: Dürfen "Hinz und Kunz" derartige Forderungen in der Weltgeschichte rumschicken? 2. Frage: Darf ich mich auf Europarecht berufen? 3. Frage: Gibt es dazu Hilfestellungen, besonders was die Formulierung angeht? Ich danke euch! vG |
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| AW: Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken? Zitat:
die forenregeln besagen: nur fiktive fälle (nichts mit "ich")
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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