Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 13:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nyrt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken?

Hallo,

es geht um Spam / Werbemails.

Ich werde damit nicht über alle Maßen belästigt, deren Dreistigkeit stört jedoch ungemein.

Manchmal lässt sich der Versender ermitteln. Wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, habe ich eine E-Mail an das Unternehmen geschickt und entsprechend um Unterlassung gebeten.

Nun kam mir folgende Idee, nachdem ich erneut eine Mail erhielt, die von einem holländischen Adresshändler zu stammen scheint.

Ich möchte eine Unterlassungserklärung / Abmahnung versenden, da offensichtlich gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde. Denn wenn mein Klarname bei irgendeiner dubiösen Firma mit E-Mail gelistet ist, kann man wohl davon ausgehen, dass dieser Datensatz nicht rechtmäßig erworben wurde. Verbinden möchte ich diese Forderung zuerst mit einer Drohung, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden (können) und der Forderung einer Art "Entschädigung" die ich jetzt mal pauschal auf 50 Euro festsetze.

1. Frage: Dürfen "Hinz und Kunz" derartige Forderungen in der Weltgeschichte rumschicken?
2. Frage: Darf ich mich auf Europarecht berufen?
3. Frage: Gibt es dazu Hilfestellungen, besonders was die Formulierung angeht?

Ich danke euch!

vG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 13:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Darf ich Unterlassungserklärungen / Abmahnungen verschicken?

Zitat:
Zitat von nyrt Beitrag anzeigen
1. Frage: Dürfen "Hinz und Kunz" derartige Forderungen in der Weltgeschichte rumschicken?
2. Frage: Darf ich mich auf Europarecht berufen?
.. das machen hinz und kunz schon, landet im allegmeinen im spamordner ...

die forenregeln besagen: nur fiktive fälle (nichts mit "ich")
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Muss man versteigerte Artikel verschicken ? Internetrecht 28.12.2008 15:51
Pfllicht die ware zu verschicken beim wiederruf? Allgemeines Forum für Jurastudenten 25.09.2008 18:23
Verjährungsfrist von Unterlassungserklärungen Wettbewerbsrecht 24.09.2006 16:26
Gerichtsurteil an Mieter verschicken Mietrecht 23.06.2006 22:29
Verschicken von Pferdemist Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.02.2005 18:51





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN