Dies ist eine Diskussion zu Communitybetreiber veröffentlicht eMail innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Communitybetreiber veröffentlicht eMail angenommen ein Betreiber einer Community veröffentlicht die e-Mailadresse eines Users, der sich wiederholt angemeldet um dann im Forum zu spammen und der Betreiber bzw. der Moderator würde die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens damit begründen, dass der Spammer seine e-Mailadresse selber auf seiner Homepage veröffentlicht hätte. Bsp.: Zitat:
MfG gtk3 |
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| AW: Communitybetreiber veröffentlicht eMail Nö! M.E. greift das nicht. Vorliegend wäre das Problem ja auch nicht in der Veröffentlichung der E-Mailadresse zu sehen, sondern in der Zuordnung der E-Mail zu einem oder mehreren Accounts. Sollte eine annonyme Nutzung des Forums möglich sein, würde durch die Veröffentlichung der E-Mail, die auch noch öffentlich auf der Homepage des Betroffenen auffindbar und somit theoretisch zu "ergooglen" ist dazu führen, dass durch die Verlinkung der Informationen ein Personenbezug hergestellt werden kann. Das ist m.E. nicht in Ordnung. Wenn der Moderator lediglich darauf hingewiesen hätte, dass Account x,y, und z ein und derselbe User sind hätte man vielleicht noch drüber streiten können, in dem vorliegenden Fall aber eher nicht. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Forumsregeln ggf. anderweitige Regelungen enthalten können, die letztlich vielleicht sogar zu einer Einwilligung des Users geführt haben können... Auch hier gilt also mal wieder der allseits beliebte Juristenspruch: Es kommt drauf an.... |
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| AW: Communitybetreiber veröffentlicht eMail volle zustimmung für giggel ursprünglicher und eigentlicher zweck der erhebung, speicherung und verarbeitung der emaildresse(n) ?????!!!
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Communitybetreiber veröffentlicht eMail Als Störer sollte man allerdings vielleicht den Ball flach halten. |
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| AW: Communitybetreiber veröffentlicht eMail Ich sehe das wie Gigglerino, nur gehe ich noch einen Schritt weiter und sage, selbst wenn die Mailadresse nicht anderweitig veröffentlicht worden wäre (und damit ein Personenbezug demnach ausgeschlossen wäre), dürfte die Veröffentlichung dennoch nicht erfolgen. Der Moderator beruft sich hier ja auf die Verfolgung schutzwürdiger Interessen. Dazu ist es sicher erlaubt, die Adresse zu speichern, auch nachdem der eigentliche Account gelöscht wurde. Das "Anprangern" mittels Veröffentlichung gehört jedoch nicht dazu. |
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