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Bundeswehr Zugriff auf Erziehungsregister?

Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehr Zugriff auf Erziehungsregister? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 04.03.2011, 05:43
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Question Bundeswehr Zugriff auf Erziehungsregister?

Moin,

hat die Bundeswehr Zugriff auf das Erziehungsregister? Also §64 BZRG besagt folgendes:

§ 64 Bundeszentralregistergesetz
[Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen]
(1) Eintragungen in das Erziehungsregister und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte braucht der Betroffene nicht zu offenbaren.
(2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs.4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt.

Hat die Bundeswehr durch den Zugriff auf das BZRG gleichzeitig auch den auf das auf das Erziehungsregister, welches ja Teil des BZRG ist?

Vielen Dank schon im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 23:37
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AW: Bundeswehr Zugriff auf Erziehungsregister?

Moin Moin!

Sofern es eine Gesetzesgrundlage gibt, erlaubt das BDSG den Austausch personenbezogener Daten, sag ich jetzt mal so flapsig.

Grundlage wäre: § 61 (Auskunft aus dem Erziehungsregister), Abs. 1 Nr. 5.

Gruß
D.

PS: Ich bin mal gefragt worden, ob während eines Einstellungsgesprächs die Frage nach der Zugehörigkeit zur Scientology Sekte überhaupt erlaubt sein: Hängt davon ab, um welchen Job es geht. Und manche Umstände bergen wohl ein gewisses Risiko für die Allgemeinheit, die die Übermittlung solcher Daten rechtfertigen mögen.
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