Dies ist eine Diskussion zu Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Wie kann man Vorgehen, wenn man dann einen normalen Brief einer Behörde mit Fristen bekommt und die Zustellung erfolgte 8 Tage später, als es der aufgestempelte Poststempel ausweist? Welche Behörde ist für die gesetzlichen Bestimmung in Bezug auf Zustellungfristen zuständig? In welchem Gesetz sind die Mindestzustelllaufzeiten geregelt? Danke! |
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Zitat:
Es sei denn, eine bestimmte Zustellgeschwindigkeit wäre in den AGB garantiert worden - dann könnte man vorgehen wie bei jeder anderen nicht oder nicht ausreichend erbrachten Leistung auch. Brieflaufzeiten von 3 oder 4 Tagen sind aber nichts, das man von vornherein als unzumutbar bezeichnen kann. Zitat:
Zitat:
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Zunächst danke für die Antworten. Soviel ich weiß, gibt es ja auch ein Postgesetz, dass auch für private Postunternehmen Gültigkeit besitzt. Die Zustellung von Briefen ist m.E. nicht eine einfache Dienstleistung, sondern einen besondere Dienstleistung die durch Gesetz geregelt ist. Ich kenne auch den Begriff der "Briefunterschlagung". Es muss doch irgendwie und irgendwo geregelt sein, dass Briefe umgehend und zeitnah zugestellt werden müssen. Das absichtliche und bewusste Zurückhalten von Briefen aufgrund von Personaleinsparungen kann doch nicht Rechtens sein. Es gab in der Vergangenheit auch Fälle, wo man Briefe zu Hause bei Zusteller gefunden hatte, der die Briefe nicht zustellte, sondern zu Hause hortete, weil er mit seinen Touren überlastet war. Dies wurde ja auch strafrechtlich verfolgt. Also muss ja auch eine zeitliche Unterschlagung von Post von einem Zustellunternehmen ja auch ähnlich bewertet werden. Oder? Wenn zuständige Abteilungsleiter eines Postunternehmens den eigenen Zustellern mitteilt, dass Briefe zurückgelegt werden und Tage später zugestellt werden sollen und diese Information aber nicht an die Öffentlichkeit getragen werden soll, dann kann es sich doch nur um ein Vergehen handeln. Warum weißt dann ein Vorgesetzter seine Zusteller darauf hin? Gruss |
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Zitat:
Das PostG enthält keine Vorschriften darüber, in welcher Zeit Leistungen erbracht werden müssen. Im übrigen: weder die Deutsche Bundespost (Behörde) noch die Deutsche Post AG haben jemals eine verbindliche Brieflaufzeit garantiert... Zitat:
Aber wo wird hier denn Post "unterdrückt"? Die Post braucht ein paar Tage länger, das ist ärgerlich, aber keine "Postunterdrückung". Zitat:
Zitat:
Daraus lässt sich aber kein Vorsatz ableiten, die Post langsamer zuzustellen. Sondern höchstens die betriebs- und volkswirtschaftlich vollkommen korrekte Erkenntnis, daß es einen Grenzbereich gibt, von dem an ein Zuwachs an Zustellungsgeschwindigkeit unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen würde. Man könnte jeden Brief sofort einzeln per PKW/Bahn- und Flugzeug-Kurier transportieren und zustellen. Das würde die Zustellungsgeschwindigkeit auf das technisch mögliche Optimum reduzieren - wäre aber weder betriebswirtschaftlich noch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vertretbar. Im Gegenteil mag es aber sein, daß eine durchschnittliche Zustellgeschwindigkeit "E+3" das betriebswirtschaftliche Optimum darstellt und auch von den Kunden am Markt im Verhältnis zum Preis gut akzeptiert wird. Wer es eiliger hat, schickt eh ein Fax oder eine E-Mail... Eine völlig andere Baustelle wäre es, wenn die Versender von Fristsachen (Gerichte, Behörden, etc.), die z.B. eine Widerspruchsfrist von 7 Werktagen haben, einen Postdienstleister beauftragen, der im Durchschnitt 6 Tage für die Zustellung braucht. Ein solcher Versender müsste damit rechnen, daß andauernd die Empfänger die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" verlangen (erfolgreich!), weil die ihnen zustehende Frist unangemessen verkürzt wurde. Allerdings stellt sich dieses Problem kaum jemals - weil bei solchen Fristsachen die Frist mit dem Datum der erfolgten Zustellung bzw. Niederlegung zur Abholung zu laufen beginnt. Und wenn der Postdienstleister dann 6 Tage braucht, dann fängt die Frist eben 6 Tage später an. Im übrigen: da das Aufkommen an Post jahreszeitlich höchst unterschiedlich ist, kann ein Postdienstleister ohnehin kaum für das ganze Jahr eine gleichmäßige Beförderungsgeschwindigkeit gewährleisten. Das wäre betriebswirtschaftlich überhaupt nicht zu machen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es dürfte im Ermessen des Postdienstleisters stehen, ob er versucht, Briefe mit einem Tag, oder zwei oder drei Tagen Beförderungsdauer zuzustellen, oder auch einer ganzen Woche... Wenn er sich regelmäßig allzu viel Zeit lässt, wird es vermutlich irgendwann passieren, daß a) niemand mehr diesen Dienstleister beauftragt und b) bei der regelmäßigen Neuvergabe der Lizenzen die zuständige Behörde dem Antragsteller die erforderliche "Leistungsfähigkeit" (§6 PostG) abspricht. Das ist dann eine Ermessensentscheidung dieser Behörde - denn verbindliche Fristen für Brief- oder Paketlaufzeiten nennt das Gesetz nun mal nicht. Zitat:
Warum? Weil die Kapazität begrenzt ist. Weil man nicht die Autos oder Zusteller überladen will. Weil man ein über die Kapazität hinausgehendes Postvolumen ordnungsgemäß handhaben will, also z.B. sicher für einige Tage einlagert, und nicht einfach auf "Teufel komm raus" in die Transportkette drückt. Wenn man das macht, passiert nämlich genau das, was Sie schon erwähnt haben: völlig überforderte Postzusteller kippen den Kram zuhause in den Keller, weil sie es einfach nicht mehr schaffen, die Briefe zuzustellen. Da finde ich es erheblich besser und verantwortungsbewußter, wenn ein Postdienstleistungsunternehmen seinen Zustellern sagt: "Leute - nehmt nur 50 Prozent mit, und lasst die andere Hälfte bis übermorgen im Depot liegen und stellt sie erst zu, wenn Ihr wieder Luft habt!"
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Wenn Du besonders wichtig bist und die Post schnell haben musst, dann kannst Du Dich nach § 5 Abs. 2 PSV als Vorrangpostberechtigter registrieren lassen. Aber das ist an sehr konkrete Vorbedingungen geknüpft und gilt auch nur gegenüber der Deutschen Post. Wenn man mit einem Briefzustelldienst wie oben beschrieben unzufrieden ist, dann kann man seine Beobachtungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mitteilen. Die können natürlich dem Postdienstleister nicht vorschreiben, wie schnell er die Briefe zuzustellen hat, aber die sammeln akribisch alle verwertbaren Informationen um Stimmungsbilder zu den einzelnen Postdienstleistern anzufertigen, die sie zu überwachen haben. Seit der Zulassung der privaten Postzustellung hat die Bundesnetzagentur reihenweise Zulassungen wegen Unzuverlässigkeit kassiert. |
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Zitat:
Wäre auch nicht wirklich im Sinne der Allgemeinheit. ;-)
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Das wäre eine Staatskriese |
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Zitat:
Sind das nicht diese runden Dinger, die von irgendwelchen Verrückten nachts in Kornfelder getrampelt werden?
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