Dies ist eine Diskussion zu Briefunterschlagung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Briefunterschlagung Der Bruder wohnte noch eine ganze Zeit im Elternhaus. Letztes Jahr hatte sie einen schweren Autounfall und wohnte wieder 7 Monate bei ihren Eltern. Im April 2011 bekam sie dann Post von der Firma in die Hand wo sie den Vertrag für ihren Bruder gemacht hat. Dieser war von einer Inkasso Firma und ein Vollstreckungsbescheid lag auch schon dabei. Die gesamt Kosten belaufen sich auf 2900€. Der Betrag um den es mal ging liegt bei 1300€ Sie selber wusste von der ganzen Sache nichts auch ihre Mutter hatte noch nie ein Brief davon gesehen laut ihrer Aussage. Sie weis aber dass der Bruder die Briefe vorher abgefangen hat und sie einfach unterschlagen hat. Dieser Wohnte nämlich noch bis Ende 2010 bei seinen Eltern. Er wollte ihr zwar das Ganze in Raten abbezahlen aber bis heute hat sie kein Cent davon gesehen. Kann man in so einen Fall irgendwie Rechtlich vorgehen? Man sollte kein Vertag für andere machen das weis man eigentlich. Es geht er darum das er die Briefe Unterschlagen hat. Geändert von Argon (07.02.2012 um 17:08 Uhr). |
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| AW: Briefunterschlagung
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Briefunterschlagung Vertragspartnerin des Providers ist die Schwester. Es kann m.E. nicht zu Lasten des Providers gehen, wenn die Schwester dem Provider ihre neue Anschrift nicht zur Kenntnis bringt bzw. dem Bruder das Handy überlässt ohne die laufenden Rechnungen/aufgelaufenen Kosten zu prüfen. Die Schwester wird wohl, soweit berechtigt, die Forderung ausgleichen "dürfen". Inwieweit Schwester gegen den Bruder Forderungen geltend machen kann, steht auf einem anderen Blatt.
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| AW: Briefunterschlagung Ja, aber nur gegen den Bruder. Gegenüber dem Provider haftet man voll. |
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| AW: Briefunterschlagung Zitat:
Die Schwester haftet gegenüber dem Provider, wie weit sie sich vom Bruder ihren Schaden zurückholen kann wäre dann im Detail zu prüfen. Grundsätzlich kann sie, aber da muss man eben klären, was die beiden eigentlich untereinander vereinbart hatten, was beweisbar ist, und nicht zuletzt, wer was beweisen muß.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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