Dies ist eine Diskussion zu Briefgeheimnis innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Briefgeheimnis Folgende Situation. Man nehme an ein Volljähriger Sohn wohnt laut Ausweis noch zu Hause, ist allerdings dort nur noch anzutreffen um die Post abzuholen. Nun bemerkt Person X ddass seine Mutter, Person Y, regelmäßig Briefe öffnet um zu schauen und diese wieder zuzukleben. Ausserdem werden wichtige Dokumente an den Arbeitgeber des Schwiegervaters von Person X weitergegeben. Weder verschlossen noch irgendwie unzugänglich gemacht für Dritte. Somit kann die gesamte Firma lesen was denn Person X da für Post bekommt. Nun meine Frage, wie kann Person X gegen Person Y vorgehen dass dies in Zukunft uterlassen wird? Sicherlich muss man zu einem Anwalt gehen, aber das ist doch mit einem finanziellen Großaufwand verbunden oder? Über Tips und Ratschläge wäre ich sehr dankbar |
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| AW: Briefgeheimnis Erstmal folgendes: Wer auch nur darüber nachdenkt, sofort einen Anwalt gegen seine Mutter einzuschalten sollte wohl naheliegenderweise erstmal seiner Meldepflicht nachkommen und sich ummelden und dafür sorgen, dass die Post an die eigene Adresse kommt. Es macht doch keinen Sinn, die Post zu Leuten schicken zu lassen, gegen die man mit Anwälten kämpfen muss?! Ein Anwalt ist übrigend nicht nötig. Die Polizei tut's auch, da die Verlrtzung des Briefgeheimnisses eine Straftat ist (§202 StGB). |
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| AW: Briefgeheimnis Person X wohnt noch bei seiner Mutter. Da unter 25 und leider ohne Job. Daher ist da kein rauskommen. Also kein Anwalt sondern Polizei |
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| AW: Briefgeheimnis was wird x der polizei erzählen, wo er lebt, wenn er nicht gerade die post abholt ? und wo lebt die frau von x ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Briefgeheimnis |
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| AW: Briefgeheimnis Zitat:
![]() ![]() ![]() also: wo lebt der ehemann von x ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Briefgeheimnis Reden wir noch von der selben Person X??? Zitat:
Zitat:
Außer Person X hat einem Mann. Aber irgendwie muss Person X schon verheiratet sein, sonst macht das keinen Sinn. Zitat:
Aber gut, Person X kann natürlich zur Polizei gehen. Je nachdem welche der beiden Personen X, von denen wir hier reden, zur Polizei geht ist ja alles gut. Ansonsten kann er sich wegen Verstoß gegen das jeweilige Landesmeldegesetz eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit einhandeln. |
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| AW: Briefgeheimnis Person X hat nur eine Freundin. Person X wohnt zu Hause. Von Person X wird zu Hause die Post von seiner Mutter geöffnet. Größtenteils ist Person X bei seiner Freundin. Dessen Vater arbeitet, dort war der Freund von X seiner Mutter und hat das Schreiben abgegeben. Somit hat Mutter von X Briefgeheimnis zerstört, Post gelesen, eine Kopie gezogen, diesem ihrem Freund gegeben und dieser ist mit der Kopie ins Geschäft des Schwiegervaters von X und hat dort dem Chef die Kopie abgegeben. Somit wurde ja nicht nur das Briefgeheimnis zerstört, sondern wichtige Daten an Dritte und Vierte weitergeleitet oder nicht? Person X wohnt noch zu Hause! Um das einmal zu klären, nur ist er nicht so oft dort |
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| AW: Briefgeheimnis wie will x beweisen, dass er nicht selbst seine post geöffnet und herumliegen lassen hat??? Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt einstellen, § 153 I StPO, ....falls sie überhaupt erst ein Verfahren einleitet x kann natürlich selber einen strafantrag stellen - muß aber in vorkasse treten und trägt das prozeßrisiko ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Briefgeheimnis Zitat: Zitat:
Das wäre Diebstahl, wenn die Dokumente zu diesem Zweck entwendet werden. Zitat:
Dazu braucht es keinen Anwalt, allerdings könnte X mit Hilfe eines Anwaltes auch noch zivilrechtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung erwirken, die es Y verbietet, die Post von X an Dritte weiterzuleiten. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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