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Briefgeheimnis

Dies ist eine Diskussion zu Briefgeheimnis innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 28.10.2010, 11:01
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Briefgeheimnis

Hallo erst einmal.

Folgende Situation.
Man nehme an ein Volljähriger Sohn wohnt laut Ausweis noch zu Hause, ist allerdings dort nur noch anzutreffen um die Post abzuholen.
Nun bemerkt Person X ddass seine Mutter, Person Y, regelmäßig Briefe öffnet um zu schauen und diese wieder zuzukleben.
Ausserdem werden wichtige Dokumente an den Arbeitgeber des Schwiegervaters von Person X weitergegeben. Weder verschlossen noch irgendwie unzugänglich gemacht für Dritte. Somit kann die gesamte Firma lesen was denn Person X da für Post bekommt.

Nun meine Frage, wie kann Person X gegen Person Y vorgehen dass dies in Zukunft uterlassen wird? Sicherlich muss man zu einem Anwalt gehen, aber das ist doch mit einem finanziellen Großaufwand verbunden oder?

Über Tips und Ratschläge wäre ich sehr dankbar
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Alt 28.10.2010, 11:40
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AW: Briefgeheimnis

Erstmal folgendes:
Wer auch nur darüber nachdenkt, sofort einen Anwalt gegen seine Mutter einzuschalten sollte wohl naheliegenderweise erstmal seiner Meldepflicht nachkommen und sich ummelden und dafür sorgen, dass die Post an die eigene Adresse kommt. Es macht doch keinen Sinn, die Post zu Leuten schicken zu lassen, gegen die man mit Anwälten kämpfen muss?!


Ein Anwalt ist übrigend nicht nötig. Die Polizei tut's auch, da die Verlrtzung des Briefgeheimnisses eine Straftat ist (§202 StGB).
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 12:08
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AW: Briefgeheimnis

Person X wohnt noch bei seiner Mutter. Da unter 25 und leider ohne Job. Daher ist da kein rauskommen.
Also kein Anwalt sondern Polizei
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 12:38
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AW: Briefgeheimnis

was wird x der polizei erzählen, wo er lebt, wenn er nicht gerade die post abholt ?
und wo lebt die frau von x ?
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 12:44
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AW: Briefgeheimnis

Dies gehört doch nicht zum Sachverhalt oder was? Es geht nur um den Sachverhalt dass die Post geöffnet wird.
Person X hat keine Frau.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 13:08
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AW: Briefgeheimnis

Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
Ausserdem werden wichtige Dokumente an den Arbeitgeber des Schwiegervaters von Person X weitergegeben. Weder verschlossen noch irgendwie unzugänglich gemacht für Dritte. Somit kann die gesamte Firma lesen was denn Person X da für Post bekommt.

also: wo lebt der ehemann von x ?
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  #7 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 13:17
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AW: Briefgeheimnis

Reden wir noch von der selben Person X???
Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
[Person X] wohnt laut Ausweis noch zu Hause, ist allerdings dort nur noch anzutreffen um die Post abzuholen.
Passt nicht hiermit zusammen:
Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
Person X wohnt noch bei seiner Mutter.

Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
an den Arbeitgeber des Schwiegervaters von Person X
Passt nicht hiermit zusammen:
Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
Person X hat keine Frau.
Außer Person X hat einem Mann. Aber irgendwie muss Person X schon verheiratet sein, sonst macht das keinen Sinn.

Zitat:
Zitat von Barney Gumble Beitrag anzeigen
Dies gehört doch nicht zum Sachverhalt oder was? Es geht nur um den Sachverhalt dass die Post geöffnet wird.
Würden Juristen immer nur das behandeln, was laut Mandant zum Sachverhalt gehört, wäre die allgemeine Meinung über Juristen wohl bald ziemlich schlecht. Außerdem wären deren Haftpflichtversicherungen darüber sicherlich auch nicht allzu froh...

Aber gut, Person X kann natürlich zur Polizei gehen. Je nachdem welche der beiden Personen X, von denen wir hier reden, zur Polizei geht ist ja alles gut. Ansonsten kann er sich wegen Verstoß gegen das jeweilige Landesmeldegesetz eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit einhandeln.
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Alt 28.10.2010, 13:21
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AW: Briefgeheimnis

Person X hat nur eine Freundin.
Person X wohnt zu Hause.
Von Person X wird zu Hause die Post von seiner Mutter geöffnet.
Größtenteils ist Person X bei seiner Freundin.
Dessen Vater arbeitet, dort war der Freund von X seiner Mutter und hat das Schreiben abgegeben.
Somit hat Mutter von X Briefgeheimnis zerstört, Post gelesen, eine Kopie gezogen, diesem ihrem Freund gegeben und dieser ist mit der Kopie ins Geschäft des Schwiegervaters von X und hat dort dem Chef die Kopie abgegeben.

Somit wurde ja nicht nur das Briefgeheimnis zerstört, sondern wichtige Daten an Dritte und Vierte weitergeleitet oder nicht?

Person X wohnt noch zu Hause! Um das einmal zu klären, nur ist er nicht so oft dort
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Alt 28.10.2010, 13:56
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AW: Briefgeheimnis

wie will x beweisen, dass er nicht selbst seine post geöffnet und herumliegen lassen hat???

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt einstellen, § 153 I StPO, ....falls sie überhaupt erst ein Verfahren einleitet

x kann natürlich selber einen strafantrag stellen - muß aber in vorkasse treten und trägt das prozeßrisiko ...
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  #10 (permalink)  
Alt 02.11.2010, 18:16
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AW: Briefgeheimnis

Zitat:
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Das ist eine Straftat. (§202 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.)
Zitat:
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Also die Mutter gibt wichtige Dokumente des X an den Arbeitgeber des Schwiegervaters von X?

Das wäre Diebstahl, wenn die Dokumente zu diesem Zweck entwendet werden.

Zitat:
Nun meine Frage, wie kann Person X gegen Person Y vorgehen dass dies in Zukunft uterlassen wird?
Strafantrag beim nächsten Polizeirevier oder der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Dazu braucht es keinen Anwalt, allerdings könnte X mit Hilfe eines Anwaltes auch noch zivilrechtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung erwirken, die es Y verbietet, die Post von X an Dritte weiterzuleiten.

Zitat:
aber das ist doch mit einem finanziellen Großaufwand verbunden oder?
Das zahlt letztlich alles Mutter Y.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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