Dies ist eine Diskussion zu Brief-&Paketzustelldienst bietet Kundendaten zum Verkauf innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Brief-&Paketzustelldienst bietet Kundendaten zum Verkauf ich habe da ein kleines "Gedankenspiel". Nehmen wir an, ein großer deutscher Brief&Paketdienst bietet Daten der Kunden zum Verkauf an, also Privatadressen und Daten zu Soziodemografie, Konsumverhalten, Wohnstruktur und Region. Nehmen wir weiter an, es handelt sich hierbei um eine sehr hohe Zahl an Datensätzen, ich werfe da mal eine (fiktive) Zahl in den Raum, 37.000.000 (Siebenunddreisig Millionen) Privatadressen. Obendrein bewirbt dieser Dienstleister aus dem Postgewerbe dieses Angebot offen im Internet. Handelt es sich hierbei um einen der größten Verstöße gegen den Datenschutz aller Zeiten oder nutzt diese Firma einfach nur die rechtlichen Grenzen geschickt aus? Und wäre es geschickt, hier eine Zivilklage anzustreben? Ich bedanke mich vielmals im voraus, R.V. |
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| AW: Brief-&Paketzustelldienst bietet Kundendaten zum Verkauf Zitat:
wenn sich jemand also die mühe macht, die namen auf briefkästen abzuschreiben ist das noch legal wenn jetzt aber ein adress-käufer die daten für eigene werbezwecke nutzt, muß er auskunft darüber geben können, woher diese daten stammen jeder hat das recht, der verarbeitung, speicherung, weitergabe usw. seiner daten zu widersprechen wenn jetzt noch angaben zb zum konsumverhalten beigemengt werden, wird das schon kritisch, denn das sind keinesfalls öffentlich zugängige daten .. nein - kostet geld, zeit und nerven und birgt prozeßrisiko nicht jeder richter ist ein datenschuetzer der datenschützer des zuständigen bundeslandes kümmert sich kostenlos um aufklärung solcher fälle
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Brief-&Paketzustelldienst bietet Kundendaten zum Verkauf
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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