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Bilder im Internet veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Bilder im Internet veröffentlichen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 14.08.2010, 10:16
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Bilder im Internet veröffentlichen

Hallo,

Mal angenommen ein Immobilienmakler fotographiert eine Immobilie zur Präsentation im Auftrag eines Kunden ein Objekt zur Wiedervermietung und nimmt dabei auch angrenzende Grundstücke voll ersichtlich auf der Fotographie mit auf.Das würde dann mal angenommen ohne vorherige Absprache mit dem Besitzern oder Mietern der angrenzenden Grundstücken passieren.Fällt dies dann unter Datenschutz bzw. Wahrung der Privatsphäre? Könnte man dann rein Theoretisch das Einstellen dieser bestimmten Bilder untersagen? Gruss
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2010, 16:17
V.I.P.
 
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AW: Bilder im Internet veröffentlichen

http://www.telemedicus.info/urteile/...uch-Koeln.html


BDSG § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch


3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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