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Berufsangabe beim Arzt

Dies ist eine Diskussion zu Berufsangabe beim Arzt innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 17:15
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Berufsangabe beim Arzt

Hallo,

ist man beim Arzt eigentlich verpflichtet auf dem Anmeldeformular seinen genauen Beruf anzugeben? zb. "Krankenschwester" <-> "Arzt" oder reicht zB. "medizinisches Personal"?

Solange man versichert ist tut das doch nichts zur Sache, oder?
(Stichwort: Überversorgung)

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 19:43
V.I.P.
 
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AW: Berufsangabe beim Arzt

Zitat:
Zitat von Ebbe_Flut
ist man beim Arzt eigentlich verpflichtet auf dem Anmeldeformular seinen genauen Beruf anzugeben?
Meinst Du als Patient? Da ist man zur Angabe des Berufs überhaupt nicht verpflichtet.

Je nach Situation kann es aber sein, dass der Beruf für den Arzt relevant wird[Ironie-Modus]beispielsweise ob er den Patienten gut oder weniger gut behandelt. Einen Redakteur wird er gut behandeln, einen Archivar weniger, obwohl beide bei der Zeitung arbeiten.[/Ironie-Modus]

Zitat:
Solange man versichert ist tut das doch nichts zur Sache, oder?
(Stichwort: Überversorgung)
Welche Überversorgung meinst Du denn?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 20:34
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AW: Berufsangabe beim Arzt

Genau die. ^^
Die "bessere Versorgung", die sich am Ende nur in seiner Geldtasche wiederspiegelt.

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 07:19
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AW: Berufsangabe beim Arzt

naja, evtl gibt es ja eine menge berufskrankheiten, die so besser erkannt werden können ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 08:05
V.I.P.
 
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AW: Berufsangabe beim Arzt

Zitat:
Zitat von Ebbe_Flut
Die "bessere Versorgung", die sich am Ende nur in seiner Geldtasche wiederspiegelt.
Muss nicht jeder haben, eine wirklich gute Versorgung, nicht?

1. Ist jemand GKV-versichert ("Kassenpatient"), kriegt er das, was ihm nach §12 SGB V zusteht: WANZ (exakt das, was wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig ist). Das ist die deutsche Minimalmedizin.

2. Darüber hinaus können Leistungen angeboten werden, die nicht von der GKV bezahlt werden ("IGeL"). Der Patient entscheidet, ob er besser versorgt werden will oder nicht.

3. Gleiches gilt für einen PKV-Patient ("privat"). Der kann mit dem Arzt frei verhandeln, welche Leistung er zu welchem Preis will (in Grenzen der GOÄ), und welche nicht.

Im Übrigen spricht es für Sozialkastendenken, wenn man meint, jemand mit einem "besseren" Beruf hätte mehr Geld und wäre besser zu schröpfen als ein anderer. Und wenn man meint, ein Arzt würde so denken. Ein guter Geschäftsmann bietet alle Leistungen jedem an, und dem vermeintlich Ärmeren zu einem reduzierten Preis, damit auch der sie sich leisten kann. Besser weniger, als gar keinen Umsatz.

Wer meint, sein Arzt zocke ihn ab, sollte sich einen anderen suchen.
__________________
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Albert Einstein

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