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Bank-Geschäft

Dies ist eine Diskussion zu Bank-Geschäft innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 17:08
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Bank-Geschäft

mal angenommen, ein Unternehmen hat finanzielle Schwierigkeiten, und der betreuende Bankmensch geht eines Tages einfach in das Unternehmen und erzählt den Mitarbeitern während des Geschäftsbetriebes (Kunden auch da), wie es um das Konto des Geschäftsinhabers steht.
Die Angestellten haben nun unbegründete Angst und wollen Kündigen.
Was kann der Geschäftsinhaber tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 17:54
V.I.P.
 
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AW: Bank-Geschäft

der versuch, das BDSG als rettungsanker heranzuziehen, ist problematisch. das BDSG stellt persönliche daten unter schutz - also keine firmendaten

kontodaten werden im allgemeinen durch das bankgeheimnis geschützt
aber: eine durchsetzung ist eine andere sache

http://www.anwalt.de/rechtstipps/dat...is_005560.html

http://www.brennecke-partner.de/7868...iger-Beispiele

http://www.anwalt24.de/beitraege-new...ensforderungen

man kann sich zb an den vorstand der bank wenden, ggf gibt es arbeitsrechtliche konsequenzen für den gesprächigen mitarbeiter, der wurde mit sicherheit verpflichtet ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 22:41
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AW: Bank-Geschäft

Zitat:
Zitat von susi79 Beitrag anzeigen
Was kann der Geschäftsinhaber tun?
Das Kind ist im Brunnen, also erstmal rausziehen!
oder
Was er hätte schon längst tun sollen: Sich seinen Mitarbeitern als integer und vertrauenswürdig zeigen, die wirkliche Situation nicht verheimlichen und so versuchen, Leute und Laden zu halten.

Wenn die Firma gerettet oder endgültig den Bach runter ist, kann er den Bankmenschen immer noch vernaschen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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