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aufzeichnungen in der Deutschen Bahn?

Dies ist eine Diskussion zu aufzeichnungen in der Deutschen Bahn? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 04.07.2011, 16:16
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aufzeichnungen in der Deutschen Bahn?

hallo,

ich muss für meine masterarbeit aufzeichnungen machen von erstkontaktgesprächen, am besten sollten diese gespräche in der bahn stattfinden, da hier sehr schnell mal gespräche zustandekommen...
die frage ist nun:

ist es erlaubt in der DB aufzeichnungen zu machen, ohne die bahn vorher darüber zu informieren?

zweite frage ist: ist es erlaubt, jemanden aufzuzeichnen, ohne ihm dies (im voraus) zu sagen? im nachhinein wird man ihn natürlich aufklären und um erlaubnis bitten. und bei ablehnung werden die aufzeichnungen auch sofort gelöscht. die daten werden auch nur für forschungszwecke verwendet.

dritte frage ist: gibt es einen unterschied zwischen (heimlichen) video- und audioaufzeichnungen? gibt es bei audioaufzeichnungen z.b. mehr toleranz?

vierte frage: falls es in der DB nicht möglich ist, was ist mit anderen öffentlichen plätzen, wie z.b. auf spielplätzen etc.?

ich habe 3 betreuer meiner masterarbeit und irgendwie meint jeder was anderes, wäre toll man die rechtliche grundlage hierfür zu wissen, da ich schnell die aufzeichnungen machen muss.

DANKE IM VORAUS!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 01:47
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AW: aufzeichnungen in der Deutschen Bahn?

Zitat:
Zitat von Medusarah Beitrag anzeigen
ist es erlaubt in der DB aufzeichnungen zu machen, ohne die bahn vorher darüber zu informieren?
Auf welcher Grundlage sollte die Bahn das verbieten können? Vorausgesetzt daß andere Fahrgäste nicht belästigt werden, geht das die Bahn nichts an.

Zitat:
zweite frage ist: ist es erlaubt, jemanden aufzuzeichnen, ohne ihm dies (im voraus) zu sagen?
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Ohne vorher die Zustimmung des Aufgenommenen einzuholen ist es eine Straftat, bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Zitat:
im nachhinein wird man ihn natürlich aufklären und um erlaubnis bitten. und bei ablehnung werden die aufzeichnungen auch sofort gelöscht. die daten werden auch nur für forschungszwecke verwendet.
Vorher fragen.

Zitat:
dritte frage ist: gibt es einen unterschied zwischen (heimlichen) video- und audioaufzeichnungen? gibt es bei audioaufzeichnungen z.b. mehr toleranz?
Die unbefugte Aufzeichnung des "nicht-öffentlich gesprochenen Wortes" ist generell strafbar, hier muß immer um Erlaubnis gefragt werden. Das gilt für eine reine Tonaufnahme genauso wie für eine Filmaufnahme mit Ton. Aus diesem Grund werden mit "versteckter Kamera" aufgenommene Fernsehreportage-Bilder ja auch nachgesprochen und nicht mit O-Ton gezeigt.

Bei Bildaufnahmen ist die "Verletzung des höchstpersönlichen Intimbereichs" durch Foto oder Film strafbar (§201a StGB). Die Fahrt in der Bahn gehört sicher nicht dazu.

Zitat:
vierte frage: falls es in der DB nicht möglich ist, was ist mit anderen öffentlichen plätzen, wie z.b. auf spielplätzen etc.?
Die Frage ist nicht, ob die Aufnahme in der Öffentlichkeit erfolgt, sondern ob "öffentlich gesprochen" wird - also vom Sprecher bewusst an die Öffentlichkeit das Wort gerichtet wird. (Deshalb darf man Politiker bei der Wahlkampfrede oder Marktschreier ja auch aufnehmen, die Unterhaltung auf der benachbarten Bank im Park aber nicht.)

Zitat:
ich habe 3 betreuer meiner masterarbeit und irgendwie meint jeder was anderes, wäre toll man die rechtliche grundlage hierfür zu wissen, da ich schnell die aufzeichnungen machen muss.
Eigentlich sollte eine Hochschule ihre Studenten und Mitarbeiter in solchen Fragen beraten... Und sei es, daß man die Hausjuristen befragt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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