Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung der Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Aufhebung der Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht? Mutter B. bekommt ein Schreiben vom Jugendamt, da Nachbarn anonym eben dieses eingeschaltet haben, aufgrund dessen, dass die beiden Kinder der Mutter G. beim Spielen extrem laut sind. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes will sich vergewissern dass alles in Ordnung ist und kündigt einen Hausbesuch bei Mutter B. an, dieser findet dann auch knapp 2 Wochen später statt. Mutter B. ist natürlich ganz aus dem Häuschen wegen all dem und weiss gar nicht wie sie sich verhalten soll. Jedenfalls ergibt sich im Laufe des Gesprächs der Vorschlag seitens der Sachbearbeiterin, dass ein zusätzlicher Weg sei, eventuelle Zweifel auszuräumen, dass Mutter B. doch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben könnte. Mutter B. will natürlich nicht den Eindruck erwecken sie könne etwas zu verbergen haben, und stimmt dem, ohne überhaupt darüber nachzudenken was das wirklich bedeutet, zu und unterschreibt tatsächlich. Ausserdem dachte Mutter B., dass es sich bei diesem Schreiben um eine einmalige Sache handelt. Im Sinne von: Sachbearbeiterin ruft einmal den Kinderarzt an und dann ist dieses Schreiben wieder hinfällig und für weitere Anrufe muss ein neues angefordert werden. Wiederum 2 Wochen später, hat Mutter B. einen Termin bei der Sachbearbeiterin. Diese erzählt ihr plötzlich, dass sie alle Ärzte angerufen habe. Der Kinderarzt hat ihr die Auskunft und Telefonnummern aller Ärzte gegeben zu denen der Kinderarzt im Laufe der Jahre immer mal wieder überwiesen hat. Mutter B. hatte nicht angenommen dass ihre Unterschrift so weitläufige Konsequenzen haben könnte, findet dies wohl auch sehr unverschämt. Könnte Mutter B. im Nachhinein die von ihr selbst unterschriebene Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht wieder als nichtens erklären und aufheben lassen? Denn, Mutter B. schämt sich vor den Ärzten, dass das Jugendamt da überall angerufen hat und denkt wohl sogar daran, alle Ärzte zu wechseln, hat aber Angst dass das Amt dann da auch wieder anruft und Auskunft über das Kind einholt. Doch wenn man das Einverständnis für etwas gibt, müsste man doch auch erklären können dürfen, dass man nicht (mehr) einverstanden ist?! |
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| AW: Aufhebung der Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht? Zitat:
Die Mutter sollte sich die Mühe machen und auch alle behandelnden Ärzte davon in Kenntnis setzen. Nicht, dass das Jugendamt die Aufhebung "vergisst"...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aufhebung der Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht? Zitat:
Ganz lieben Dank für die Antwort. Also muss die Mutter einfach nur schriftlich aufsetzen, dass die Aufhebung der Schweigepflicht mit sofortiger Wirkung als hinfällig zu betrachten ist, und dass sie auch alle bis dahin involvierten Ärzte davon in Kenntnis setzen wird? Und eine E-Mail an die Sachbearbeiterin zu schicken, würde nicht reichen, (die dann für spätere Eventualitäten in jedem Fall abgespeichert werden würde) da man in der Mail ja keine Unterschrift in dem Sinne mit einbeziehen kann? Vielleicht wäre es am Besten, wenn die Mutter direkt ein Einschreiben sendet, damit man auch einen Beweis hat, dass die Erklärung auf jeden Fall eingetroffen ist?! Ganz LG und nochmals vielen Dank! |
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| AW: Aufhebung der Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht? Das einfachste ist, das Jugendamt davon zu informieren, dass die Schweigepflichtsentbindung widerrufen ist und nicht mehr benutzt werden darf. Wie man das macht, ist relativ egal, da dieser Schritt sekundär ist. Primär müssen die Ärzte informiert werden. Dazu reicht eine Handvoll Telefonate ("Herr Dr. Rückenbrecher, ich wünsche wieder die Einhaltung der Schweigepflicht, insbesondere gegenüber dem Jugendamt. Bitte vermerken Sie dies in meiner Krankenakte und denen meiner Kinder.").
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