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Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit?? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 17.01.2012, 18:49
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Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

Hallo, folgender Fall

Frau Z erhält von Zeitarbeit einen Brief mit folgendem Wortlaut

EINLADUNG ZUM VORSTELLUNGSGESPRÄCH
Sehr geehrt......
Sie wurden von der Agentur für Arbeit für eine freie Stelle bei
....(Zeitarbeit) vorgeschlagen.
Deshalb lade ich Sie am ....
zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Bitte bestätigen Sie den Termin unter folgender Tel.Nr.....
bzw. vereinbaren Sie einen Ausweichtermin, falls Sie verhindert sind......
Frau Z fragt nun- Warum wurde Sie nicht von der AA darüber informiert?
Die Zeitarbeit gibt vor, mit der AA zusammen zu arbeiten????
Wie kommt Sie so einfach an die Adresse von Frau Zarf die AA die Adresse rausgeben?

Frau Z war zum "VORSTELLUNGSGESPRÄCH"
Es gab keine "FREIE STELLE" lediglich einen Fragebogen, Angabe über Krankheiten, Bezug Höhe des Arbeitslosengeldes usw.(erlaubt?)Was ist hier faul?? Was kann hier unternommen werden, denn Frau Z ist damit nicht einverstanden und fühlt sich
so richtig hinters Licht geführt.
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Alt 18.01.2012, 12:28
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AW: Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

Zitat:
Zitat von fliegenpilz Beitrag anzeigen
Frau Z fragt nun- Warum wurde Sie nicht von der AA darüber informiert?
Weil der potentielle Arbeitgeber das übernommen hat.
Zitat:
Die Zeitarbeit gibt vor, mit der AA zusammen zu arbeiten????
Wieso "gibt vor"?
Zitat:
Wie kommt Sie so einfach an die Adresse von Frau Zarf die AA die Adresse rausgeben?
"So einfach" nicht, aber wen Frau Z arbeitssuchend gemeldet ist und die AG dem Mitarbeiter suchenden Unternehmen Frau Z als potentielle Stellenkandidatin nennt, schon.

Zitat:
Frau Z war zum "VORSTELLUNGSGESPRÄCH"
Es gab keine "FREIE STELLE" lediglich einen Fragebogen, Angabe über Krankheiten, Bezug Höhe des Arbeitslosengeldes usw.(erlaubt?)Was ist hier faul?? Was kann hier unternommen werden, denn Frau Z ist damit nicht einverstanden und fühlt sich
so richtig hinters Licht geführt.
Warum spricht Frau Z nicht einfach die Arbeitsagentur darauf an?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 07:05
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AW: Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

der BfDI gibt in einer broschüre auskunft über den DS im jobcenter

http://www.berlin.de/imperia/md/cont...mjobcenter.pdf

und bei den LDI findet man in der regel auch was zu dem thema
Jobcenter - Zuständigkeit der Datenschutzbehörden bei ALG II

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...nu_Datenschutz
recht/Inhalt/Soziales/Inhalt/Jobcenter_-_Zustaendigkeit_der_Datenschutzbehoerden_bei_ALG_I I/Jobcenter_-_Zustaendigkeit_der_Datenschutzbehoerden_bei_ALG_I I.php
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 01:26
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AW: Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist hier nicht relevant, da die Bestimmungen des SGB greifen.


§1 Abs.3 BDSG sagt nämlich: "Soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor."

Und das ist hier §38 Abs.2 SGB III:

"Ausbildung- und Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen. Sie können die Weitergabe ihrer Unterlagen von ihrer Rückgabe an die Agentur für Arbeit abhängig machen oder ihre Weitergabe an namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen. Die Anzeige- und Bescheinigungspflichten im Leistungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit nach § 311 gelten entsprechend."

Will sagen: Arbeitssuchende können die Weitergabe ihrer Unterlagen (und dazu gehören auch die für die Arbeitsvermittlung relevanten Daten) davon abhängig machen, daß sie an die BA zurückgegeben werden (wenn sie beim AG nicht mehr benötigt werden, weil z.B. die Stelle besetzt wurde), und sie können die Weitergabe an bestimmte Arbeitgeber ausschließen.

Tun sie dies nicht, darf die BA/ArGe die entsprechenden Daten eines Arbeitssuchenden an einen potentiellen Arbeitgeber übermitteln.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 07:13
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AW: Arbeitsagentur gibt Daten an Zeitarbeit??

tommy hat wiedermal nur die hälfte gelesen oder den link nicht aufbekommen .. oder ?
es ging um zuständigkeiten ...


https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...bei_ALG_II.php

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...halt/Soziales/
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