Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Arbeitnehmer Datenschutz

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmer Datenschutz innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 23:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 28Jannik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arbeitnehmer Datenschutz

Hallo
Ich habe eingentlich eine recht einfache Frage die ich mit einem kurzem Beispiel beschreiben möchte.
Herr X arbeitet in einem Pflegeheim und dort ist für die Sicherheit der Bewohner ein Notrufsystem in den Zimmern installiert über das der Bewohner im Notfall die Schwester informieren kann. Wenn der Bewohner im "Notfall" einen Ruf per Taste am Telefon oder Funktaster an Handgelenk absetzt wird die examinierte Pfelgekraft per DECT Telefon informiert und ein Gespräch zwischen dem Mitarbeiter und dem Bewohner aufgebaut. Die Schwester kann auf diesem Weg direkt mit dem Rufenden verbunden werden.
Herr X hat Gestern erfahren das dieses Gespräch zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft über die Telefonanage aufgezeichnet wird.

Darf der Arbeitgeber diese Gespräche aufzeichnen?

Nach Herr X Verständnis liegt in diesem Fall eine Straftat nach §201 StGB vor.
+ Verstoß gegen §87 (6) Betriebsverfassungsgesetz

Der Arbeitgeber und Betreiber dieser nicht öffentlichen Pflegeeinrichtung hat die betroffenden Mitarbeiter teilweise mündlich über diese Erfassung informiert. Es gibt keine Änderungen in den Dienstverträgen oder Vereinbarungen. Es gibt auch keine Information an die Bewohner dieser Einrichtung und der Betriebsrat ist nicht informiert (s.o.)

Noch ein Beispiel. Wenn Herr Y als Besucher in dieses Haus geht und zum Beispiel seine Oma besucht, auf dem Weg zum Zimmer auf die Toilette muss, dort stürzt und den Notrufknopf auf der Toilette drückt, wird Herr Y mit dem gleichen Notrufsystem verbunden.
Das Gespräch wird auch in diesem Fall per EDV aufgezeichnet und gesichert.

Herr X möchte nochmal betonen das über die Aufzeichnung niemand offen informiert ist. Es gibt kein Infoschreiben an die Bewohner und keine Information an die Mitarbeiter.
Auch Besucher dieser Einrichtung sind im Fall der Nutzung des Hausinternen Notrufsystems nicht über die Aufzeichnung der Daten informiert.

Täuscht Herr X sich oder läuft in diesem Betrieb etwas richtig falsch?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 07:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Arbeitnehmer Datenschutz

Das Recht am eigenen Wort bzw. am gesprochenen Wort, und damit das Recht auch am eigenen Ton ist durch Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG als auch durch § 201 StGB geschützt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...=1049879423.37

http://www.antispam.de/wiki/Gespr%C3...%93_Mitschnitt

ich kann mir gut vorstellen, dass es gerade bei einem notrufsystem notwendig/hilfreich ist, die gespräche aufzuzeichnen - es sollten aber alle nutzer darüber informiert werden (vorher)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
BDSG: Konkretisierung zum Datenschutz für Arbeitnehmer in Kraft Nachrichten: Arbeitsrecht 01.09.2009 09:45
Datenschutz!?! Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.08.2009 21:13
Datenschutz Arbeitsrecht 10.09.2008 22:57
Datenschutz Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.03.2008 19:13
Datenschutz Vereinsrecht 15.11.2007 06:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN