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Arbeitgeber verlangt private Emailadresse von Arbeitnehmern

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber verlangt private Emailadresse von Arbeitnehmern innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 18.03.2010, 11:27
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Arbeitgeber verlangt private Emailadresse von Arbeitnehmern

Hallo,

ich habe eine arbeitnehmerdatenschutzrechtliche Frage zur verpflichtenden Angabe privater Emailadressen der Beschäftigten an den Arbeitgeber und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:

Kann ein Arbeitgeber von den Beschäftigten die private Emailadresse einfordern (erheben)?

Inwieweit kann der Arbeitgeber dies tun, um einen schnelleren und besseren Austausch von Informationen zwischen der Geschäftsleitung und den Beschäftigten einzuführen?

Wie wäre diese Forderung rechtlich zu begründen bzw. zu widerlegen?

Ist jemandem dazu evtl. ein (analog anzuwendendes) Urteil bekannt oder wie würde man in dem Fall die Begründung rechtlich stützen?

Fällt das Ergebnis anders aus, wenn es sich bei den Beschäftigten um Beamte und bei dem Arbeitgeber um den Dienstherrn handelt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ähnliches Thema: Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit

Geändert von PeterM87 (18.03.2010 um 11:52 Uhr).
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Alt 18.03.2010, 12:18
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AW: Arbeitgeber verlangt private Emailadresse von Arbeitnehmern

Zitat:
Kann ein Arbeitgeber von den Beschäftigten die private Emailadresse einfordern (erheben)?
Kann er. Aber nur, wenn ein Beschäftigter überhaupt über eine solche verfügt und wenn ja, dieser sie freiwillig nennt.
Im Zweifel haben Arbeitnehmer schlichtweg keine private mailadresse (und auch keine Mobilfunknummer).

Zitat:
...um einen schnelleren und besseren Austausch von Informationen zwischen der Geschäftsleitung und den Beschäftigten einzuführen?
Dann soll er den AN eine geschäftliche mailadresse zur Verfügung stellen, die dann während der Arbeitszeiten genutzt wird.
__________________
Unglück hat mich gelehrt, Unglücklichen Hilfe zu leisten (Vergil)
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