Dies ist eine Diskussion zu “payback” innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| “payback” (Teilnehmer) von seien Mitgliedern (Partnerunternehmen) gutgeschrieben werden. Um an dem Rabattverfahren teilnehmen zu können, muss der Kunde ein Anmeldeformular ausfüllen, indem es u.a. heißt: “Ich bin damit einverstaden, dass meine oben stehenden Angaben, sowie meine im Rahmen des PB-Programms erhobenen personenbezogenen Umsatz-, Einlöse- und Teilnahmedaten durch PB, die jeweiligen Partnerunternehmen und die in diesem Zusammenhang beaufttagten Dienstleister im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zur Abwicklung des PB-Programms sowie zu Werbe- und Marktforschungszwecken verarbeitet und genutzt werden.” Ist die Klausel zulässig? |
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