Dies ist eine Diskussion zu Anonymisierte Daten innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Anonymisierte Daten Das Unternehmen U stellt eine Ware zur Verfügung. Zum Vertrieb dieser Ware hat das Unternehmen einige Händler H. Um die Performance von H zu messen, engagiert U eine Agentur A um die Kunden K der Händler anzurufen. Das telefonische Interview besteht aus einigen Fragen zur Kundenzufriedenheit, Zufriedenheit mit der Beratung und so weiter. Beim Interviewleitfaden der Agentur A ist die Frage ob die Daten intern verarbeitet werden dürfen gestellt worden. Falls sie von K im Gespräch verneint worden ist, wird der Datensatz NICHT verwendet. Folglich: Alle Daten, die U über die Performance der H hat sind von K zur Verfügung gestellt und mit Einwilligung zur internen Weiterverarbeitung. Folgende Fragen:Kann das Unternehmen U die Performancedurschnitt der Händler anonymisiert in Schulnoten auf der Händlerwebsite veröffentlichen? Besteht ein Konflikt im Datenschutz Kunde - Unternehmer? Die Händler haben kein Problem mit der Veröffentlichung ihrer aus den Interviews abgeleiteten Performance. Haben wir hier einen Fall der Skalierung? Wenn der Kundenstock 25Leute wäre, wäre dann das Interesse zum Datenschutz gegeben weil evtl gerade noch nachvollziehbar? Aber bei 100? |
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| AW: Anonymisierte Daten Die veröffentlichten Daten dürfen keine Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulassen. Natürlich hängt das davon ab, wie groß der Kundenkreis ist und wie detailliert die Angaben sind. Wenn ich aber richtig verstanden habe, soll nur der Durchschnitt der Bewertungen der Händler, nicht jedoch die persönlichen Angaben der befragten Verbraucher veröffentlicht werden. Da die Händler ihre Zustimmung gegeben haben und per definitionem nicht dem Persönlichkeitsrecht unterliegen, sehe ich das Problem nicht. |
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| AW: Anonymisierte Daten U will die Durschnittswerte aller Fragen des Interviews, nach Händler sortiert auf die Website stellen. In Schulnoten. aber: Es wird nicht möglich sein von einer Schulnote mit einer Kommastelle und der Angabe wieviele Bewertungen dem zu Grunde liegt auf einzelne Personen rückzuschließen... auch weitere Frage: Bräuchte U überhaupt Einwilligung von H zum veröffentlichen? Seit einem Jahr schon liefert H die Adressen aller Kunden an U damit U die Auswertung in Auftrag geben kann. Bis dato war es aber nur Bonusrelevat und nur intern. Nun soll eben die Wertung veröffentlicht werden. |
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| AW: Anonymisierte Daten Nach gängiger Auffassung ist eine veröffentlichte Bewertung der Geschäftstätigkeit regelmäßig dann nicht zu beanstanden, wenn es sich nicht gerade um Schmähkritik handelt. So werden heute Hotels, Lehrer, Ärzte und was weiß ich noch alles bewertet, ohne dass diese etwas dagegen unternehmen könnten. U hat also nur ein internes Problem mit H. So könnte die Weitergabe der Daten an U an bestimmte Dinge geknüpft sein. Oder H rückt diese freiwillig raus und stellt das dann ein, nachdem er von der öffentlichen Bewertung Kenntnis hat. Allerdings benötigt H das Einverständnis der Kunden, wenn er ihre Adressen an U weitergibt. |
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| AW: Anonymisierte Daten Ok. H kann U lästig werden, indem er keine Adressen mehr liefert. Frisieren ist nicht möglich da die Befragung über eine Agentur gemacht wird. Gibt es kein Problem weil K beim Interview nur für den internen Gebrauch zugestimmt hat? Ich glaube da hängt sich alles auf oder? |
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| AW: Anonymisierte Daten Wie gesagt nein, denn es werden ja keine Angaben über K veröffentlicht, nicht einmal anonymisiert, sondern nur Ks Bewertung über H. Das aber soll K nicht jucken. |
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| AW: Anonymisierte Daten Zusammenfassend: Es dürfen keien personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. |
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