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Amtsleiter liest öffentlich aus Personalakte vor

Dies ist eine Diskussion zu Amtsleiter liest öffentlich aus Personalakte vor innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 09.02.2012, 10:16
Boardneuling
 
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Amtsleiter liest öffentlich aus Personalakte vor

Hallo,

folgender (fiktiver) Fall:

In einer Behörde soll im Rahmen einer Dienstbesprechung vor zahlreichen Anwesenden u.a. ein langjähriger Mitarbeiter nach vielen Dienstjahren in den Ruhestand verabschiedet werden. Der Amtsleiter hält eine kleine Ansprache und liest dabei auch aus der Personalakte des künftigen Pensionärs vor. Neben allgemeinen Angaben (z. Bsp. Eintrittsdatum in den Staatsdienst, Beförderungen) wird aber auch eine Disziplinarstrafe wegen Alkoholkonsums im Dienst aus dem Jahre 1969 erwähnt, sowie die Tatsache, dass der Beamte an einem angebotenen Ausleseverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Dienst nicht teilnehmen wollte. Ebenfalls öffentlich genannt werden die Prüfungsnoten des Bediensteten. Das Vorlesen aus der Personalakte war übrigens nicht mit dem Betroffenen abgesprochen.

Über einen anderen, erkrankten Mitarbeiter berichtet der Behördenleiter, dass er diesen in den nächsten Tagen zum Amtsarzt schicken wird.

Frage:

Inwieweit und in welchem Umfang dürfen Daten aus Personalakten in die Öffentlichkeit gelangen? Ist der Behördenleiter (Jurist) "über das Ziel hinausgeschossen" ?

Für Antworten danke ich
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Alt 09.02.2012, 12:03
V.I.P.
 
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AW: Amtsleiter liest öffentlich aus Personalakte vor

Zitat:
Zitat von Octopus Beitrag anzeigen
Inwieweit und in welchem Umfang dürfen Daten aus Personalakten in die Öffentlichkeit gelangen?
In gar keinem. Personalakten sind vertraulich, sie können nur im Rahmen von Gerichtsverhandlungen öffentlich werden. Bei denen wird man wohl in den meisten Fällen nicht die Öffentlichkeit ausschließen, in Extremfällen ist aber auch das denkbar.

Zitat:
Ist der Behördenleiter (Jurist) "über das Ziel hinausgeschossen" ?
Weit. Sehr weit. §106 Beamtengesetz - Personalakte, außerdem BDSG und weitere Vorschriften.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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