Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Akteneinsicht Darf der Mandat eine Kopie von den Akten von dem Rechtsanwalt verlangen oder nicht? Hat der RA seine Dienstleistung erfüllt in dem er seinen Mandaten nur informiert was in den Akten steht? Danke |
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| AW: Akteneinsicht Was man muss und was nicht kann ich gar nicht sagen, ich würde aber dazu tendieren, dass man eine Kopie anfertigen muss, diese kostet den Mandanten aber natürlich etwas. Ich hab von allen Akten Kopien bekommen, ohne das ich das speziell sagen musste
__________________ Zitat:
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| AW: Akteneinsicht Der Rechtsanwalt meint der muss seinem Mandaten die Kopie von den Akten nicht geben. Kann der Mandat die Rechnung verweigern aufgrund dessen das er keine Kopie bekommen hat? |
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| AW: Akteneinsicht Zitat:
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| AW: Akteneinsicht d.h der Mandat muss die Rechnung doch zahlen? |
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| AW: Akteneinsicht Zitat:
Aber warten wir noch auf die Spezialisten und was die sagen
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| AW: Akteneinsicht Grundsätzlich sind es die Daten des Mandanten, daher darf er mit Sicherheit eine Kopie dieser Akte erhalten. Sofern der Mandant aber eine Kopie will, muss er diese natürlich bezahlen. Jede kopierte Seite wäre nach RVG mit 0,15 € zu vergüten. |
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| AW: Akteneinsicht Zitat:
Zu den Akten, in die Akteneinsicht genommen wird, gehören z.B. auch Zeugenaussagen, polizeiliche Ermittlungsprotokolle, Gutachten, ... Richtig ist aber: der Anwalt darf seinem Mandanten Kopien der Akten überlassen. Für einen Rechtsanspruch des Mandanten gegen seinen Anwalt, Kopien aller Akten zu bekommen, sehe ich im Moment aber keine Grundlage. Der Mandant kann sich aber natürlich einen anderen Anwalt suchen, wenn seiner nicht seinen Vorstellungen entsprechend arbeitet.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Akteneinsicht Dann sind es eben seine bzw. die ihn betreffenden Daten, die er auch vollständig bei Gericht einsehen könnte. Mit Sicherheit würde er auch dort Kopien erhalten oder die Akte muss ggf. zum Verfahren nochmals eingesehen werden. Es muss ja auch irgendeine Lösung geben für Menschen, die sich selbst vertreten. |
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| AW: Akteneinsicht Zitat:
Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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