Dies ist eine Diskussion zu Adressveröffentlichung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Adressveröffentlichung eine Person A hat letzte Woche seine Adresse in Verbindung mit seinem Namen auf der Internetseite seines Ortes gefunden. Da geht es über die KOnfirmation die er dort mal gemacht habe. Er habe das Rathaus angeschrieben und aufgefordert seine Adresse zu streiche da er niemals die Erlaubnis dafür erteilt hat. Jedoch bekam er folgende EMail zurück: Zitat:
Und was kann die besagte Person tun damit seine Adresse von der Internetseite verschwindet? grüße Geändert von exzoys (15.10.2010 um 16:44 Uhr). |
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| AW: Adressveröffentlichung Zitat:
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| AW: Adressveröffentlichung Zitat:
ich denke so geht das oder? |
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| AW: Adressveröffentlichung im allgemeinen hat man verloren, wenn etwas in einer zeitung (ohne widerspruch) veröffentlicht wurde und die zeitung dann für immer und ewig im www steht. ich sehe einen ansatzpunkt in der minderjährigkeit in 2006 (ich gehe von einem jugendlichen konfirmanten aus) evtl lohnt sich eine anfrage beim datenschutzbeauftragten des bundeslandes (kostet nichts) - kontakt im www
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Adressveröffentlichung aber warum darf denn jemand die adresse eines anderen in der zeitung verffentlichen ohne die zustimmung? das geht doch auch nicht oder? |
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| AW: Adressveröffentlichung In welchem Zusammenhang steht denn die Webseite bzw der Gebrauch des Namens?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Adressveröffentlichung Zitat:
damals müssen also die eltern des minderjährign entweder zugestimmt oder es einfach hingenommen haben
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Adressveröffentlichung nehmen wir an es wurde einfahc hingenommen, ohen zustimmung... die webseite ist die weibseite des marktes in dem die kirchengemeinde liegt. nehmen wir an das gemeindeblatt stammte von der kirchengemeinde und wurde auf der internetseite eröffentlicht. die adressen + alle namen der konfermanten sind darin enthalten. |
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| AW: Adressveröffentlichung Zitat:
Was ist jetzt das Problem des A? Die Verwendung des Namens im Gemeindeblatt oder auf der Webseite?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| Es liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Am besten wendet man sich an den BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und schildert den Sachverhalt mit Unterlagen. Der BfDI kümmert sich dann um alles Weitere und das ist für die Gemeinde oder die anderen Beteiligten sicher ein Erlebnis, welches in Zukunft zur besseren Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sorgen wird. |
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