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Abrechnungsstelle wendet sich direkt an PV

Dies ist eine Diskussion zu Abrechnungsstelle wendet sich direkt an PV innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 28.07.2011, 20:17
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Abrechnungsstelle wendet sich direkt an PV

Nehmen wir einmal an, eine Abrechnungsstelle für privatärztliche Leistungen wendet sich direkt an eine private Krankenversicherung zwecks Abrechnung einer Rechnung.

Würde dies einer gesonderten Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Abrechnungsstelle bedürfen? Oder wäre ein solches Vorgehen datenschutzrechtlich einwandfrei?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 22:00
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AW: Abrechnungsstelle wendet sich direkt an PV

Zitat:
Zitat von carsten1969 Beitrag anzeigen
Nehmen wir einmal an, eine Abrechnungsstelle für privatärztliche Leistungen wendet sich direkt an eine private Krankenversicherung zwecks Abrechnung einer Rechnung.

Würde dies einer gesonderten Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Abrechnungsstelle bedürfen? Oder wäre ein solches Vorgehen datenschutzrechtlich einwandfrei?
Es hängt entscheidend davon ab, welche Vereinbarung der Arzt/PVS mit dem Patienten getroffen hat. Üblich ist der Rückgriff der PVS auf die PKV absolut nicht und manchmal ein Hinweis darauf (übrigens auch die Frage hier!), dass die PVS davon ausgeht, dass der Patient die Rechnung "verwurstet", das Geld aber dem Doktor nicht zahlt, sondern es anderweitig ausgibt.

Rechtlich besteht für die PVS keine Anspruchsgrundlage für eine Forderung an die PKV (solange der Patient nicht seinen Anspruch abgetreten hat, wie es beispielsweise bei stationären Behandlungen üblich ist!).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 20:57
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AW: Abrechnungsstelle wendet sich direkt an PV

Zitat:
Zitat von carsten1969 Beitrag anzeigen
Nehmen wir einmal an, eine Abrechnungsstelle für privatärztliche Leistungen wendet sich direkt an eine private Krankenversicherung zwecks Abrechnung einer Rechnung.

Würde dies einer gesonderten Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Abrechnungsstelle bedürfen? Oder wäre ein solches Vorgehen datenschutzrechtlich einwandfrei?
Zunächst mal braucht es das Einverständnis des Patienten, daß der Arzt überhaupt die Rechnung von einer Abrechnungsstelle erstellen lassen darf. Denn anderenfalls wäre das eine Schweigepflichtsverletzung durch den Arzt. Üblicherweise wird das zusammen mit dem schriftlichen Behandlungsvertrag abgehakt (Patientenformular, o.ä.). Es kommt aber durchaus auch immer wieder vor, daß Ärzte das vergessen, und dann kann es zu heftigem Stress führen, wenn ein Patient sich darüber beschwert.

Des weiteren
braucht die Abrechnungseinrichtung die Erlaubnis des Patienten, wenn sie die Rechnung nicht direkt an diesen, sondern an eine Krankenversicherung schicken will.

Verstöße dagegen stellen eine Straftat dar, weil sie ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht sind, die genauso auch für die Abrechnungsstellen (wie auch für die Versicherungen) gelten. (§203 StGB)

Sowohl Versicherungen als auch Krankenhäuser (seltener niedergelassene Ärzte) bieten die Möglichkeit an, die Ansprüche abzutreten und die Leistungserbringer direkt mit der Privaten Krankenversicherung abrechnen zu lassen - dies bedarf aber immer der ausdrücklichen Einwilligung das Patienten.

Wie Humungus völlig zutreffend schreibt, besteht ja auch keinerlei Anspruchsgrundlage der PVS gegen die PKV - die "privatärztliche Behandlung" mit Abrechnung nach GOÄ ist ein "Dreiecks-Geschäft". Der Patient ist Vertragspartner des Arztes, der Arzt hat Ansprüche gegen den Patienten auf Zahlung der Rechnung, und der Patient hat Ansprüche gegen die PKV auf Erstattung der Behandlungskosten oder eines Teils davon.

Das führt manchmal dazu, daß der Patient "zwischen Baum und Borke" sitzt - der Arzt stellt eine Rechnung, der Patient legt sie aus oder auch nicht und reicht sie bei seiner PKV ein --- und die PKV sagt: "Rechnung ist fehlerhaft, wir beanstanden bestimmte Positionen, die können so nicht abgerechnet werden!"

Der Patient geht dann zum Arzt und beschwert sich, und der Arzt sagt "Die PKV hat nen Knall, natürlich ist die Rechnung korrekt!"

Wenn es nicht gelingt, z.B. über die Ärztekammern eine gütliche Einigung zu finden, hat der Patient nur die Wahl, sich entweder von seinem Arzt verklagen zu lassen oder seinerseits die Versicherung zu verklagen...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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