Dies ist eine Diskussion zu Abfrage Creditreform innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Abfrage Creditreform zudem hat die Creditreform laut der Auskunft die dem Unternehmen gegeben wurde noch nicht einmal dié Richtige Adresse sondern eine Adresse wo ich derjenige nie gemeldet war, diese Adresse ist Verwandschaft von ihm Geändert von Bremenpeter (17.09.2011 um 10:53 Uhr). |
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| AW: Abfrage Creditreform Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abfrage Creditreform Zitat:
das problem ist: die creditreform gibt normalerweise auskunft über firmen, und ein abfrage fällt damit nicht unter das BDSG eine schufaabfrage wäre definitiv nicht erlaubt s. http://www.dr-schulte.de/2009-presse...kunft-her.html aber auf dem onlineportal gibt bei der crefo gibt es jetzt auch ein login für "Personenauskunft" - ggf wurde das leistungsangebot erweitert jeder hat das recht, auch bei der crefo nachzufragen, welche persönliche daten gespeichert wurden, den zweck und an wen diese rausgegeben wurden ..(§ 34 BDSG) einen mißbrauch kann man dann reklamieren
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (19.09.2011 um 10:41 Uhr). |
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| AW: Abfrage Creditreform Das Problem bei der Creditreform ist, dass sie kaum Datensätze über Privatpersonen haben, die nicht im Telefonbuch stehen. Eine Abfrage des Arbeitgebers wäre also keine Abfrage, sondern würde die Creditreform wenigstens mit den "Stammdaten" des Arbeitnehmers füttern. Und mit einer solchen Weitergabe meiner Daten wäre ich nicht einverstanden. |
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| AW: Abfrage Creditreform Die stehen dem nicht im Wege... Zitat:
Zitat:
Es gibt z.B. ein berechtigtes Interesse eines Arbeitgebers, zu erfahren ob ein Stellenbewerber Gehaltspfändungen laufen hat - denn diese führen beim Arbeitgeber zu Mehraufwand und Kosten. Hinzu kommt das ebenfalls berechtigte Interesse, überschuldete Personen nicht auf Positionen zu beschäftigen, in denen sie Zugriff auf Geld, Kassen, Konten etc. haben.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abfrage Creditreform Zitat:
Nur: wenn bei Creditreform keine Informationen über eine Person X vorhanden sind, dann teilt Creditreform das dem Anfrager mit. Es ist weder zulässig noch macht es für Creditreform irgendeinen Sinn, bei einer Anfrage über eine Person, zu der keine Informationen vorliegen, die persönlichen Daten zu speichern. Was hätte Creditreform denn davon, wenn in deren Datenbank steht: "Hans Müller, Bahnhofstraße 10, 12345 Rapunzel, geboren 1.4.1970 in Recklinghausen"? Weil mit diesen Daten mal eine Anfrage kam. Nichts. Überhaupt nichts, außer Datenmüll. Und wenn mal eines schönen Tages irgendwelche kredit/bonitätsrelevanten Daten über Herrn Müller bei Creditreform eintrudeln, dann werden diese Daten ohnehin mitgeliefert. Und sind obendrein aktueller als die von Anno schießmichtot.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abfrage Creditreform @liebster thommy: auskunfteien sind ständig an adressdaten interessiert, zb um die eigenen datenbestände zu aktualisieren wenn ein arbeitgeber infos zur bonität seines (zukünftigen) AN haben möchte, darf er sich gern eine selbstauskunft des AN vorlegen lassen - alles andere ist nicht vertragsgegenstand mit seriösen auskunfteien wie schufa, crefo, informa ...und nicht erlaubt
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Abfrage Creditreform Zitat:
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| AW: Abfrage Creditreform NRW macht eine ausnahme bezügl anfragen von AN bei auskunfteien für besondere berufsgruppen: Zwanzigster Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: 7.4 (S72) "Bonitätsauskünfte über Beschäftigte dürfen nur bei besonderen Tätigkeiten mit erheblicher finanzieller Verantwortungsbreite (z.B. Bankkassiererinnen oder -kassierer, Finanzberaterinnen oder -berater) zum Zwecke der Begründung oder Durchführung eines Arbeitsverhältnisses eingeholt werden. Die Angaben über Vermögensverhältnisse sind dabei grundsätzlich bei den Betroffenen selbst zu erheben." https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Serv...DIB/20_DIB.pdf
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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