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Abfrage Creditreform

Dies ist eine Diskussion zu Abfrage Creditreform innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  • 2 Post By hera
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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 20:12
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Abfrage Creditreform

darf ein evtl zukünftiger Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren eine Auskunft bei der Creditreform über eîne Privatperson einholen? Info zum Arbeitgeber : die person wäre dort als Personaldisponent angefangen, hätte also keine Bargeldgeschäfte zu tätigen.
zudem hat die Creditreform laut der Auskunft die dem Unternehmen gegeben wurde noch nicht einmal dié Richtige Adresse sondern eine Adresse wo ich derjenige nie gemeldet war, diese Adresse ist Verwandschaft von ihm

Geändert von Bremenpeter (17.09.2011 um 10:53 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 11:36
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AW: Abfrage Creditreform

Zitat:
Zitat von Bremenpeter Beitrag anzeigen
darf ein evtl zukünftiger Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren eine Auskunft bei der Creditreform über eîne Privatperson einholen?
Selbstverständlich. Wer oder was sollte den Arbeitgeber daran hindern?
Zitat:
zudem hat die Creditreform laut der Auskunft die dem Unternehmen gegeben wurde noch nicht einmal dié Richtige Adresse sondern eine Adresse wo ich derjenige nie gemeldet war, diese Adresse ist Verwandschaft von ihm
Dann sollte man den Fehler vielleicht mal korrigieren lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 07:41
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AW: Abfrage Creditreform

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Selbstverständlich. Wer oder was sollte den Arbeitgeber daran hindern?
liebster tommy - ggf gesetzliche vorschriften ?

das problem ist:
die creditreform gibt normalerweise auskunft über firmen, und ein abfrage fällt damit nicht unter das BDSG

eine schufaabfrage wäre definitiv nicht erlaubt
s.
http://www.dr-schulte.de/2009-presse...kunft-her.html

aber auf dem onlineportal gibt bei der crefo gibt es jetzt auch ein login für "Personenauskunft" - ggf wurde das leistungsangebot erweitert

jeder hat das recht, auch bei der crefo nachzufragen, welche persönliche daten gespeichert wurden, den zweck und an wen diese rausgegeben wurden ..(§ 34 BDSG)

einen mißbrauch kann man dann reklamieren
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.

Geändert von hera (19.09.2011 um 10:41 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 10:29
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AW: Abfrage Creditreform

Das Problem bei der Creditreform ist, dass sie kaum Datensätze über Privatpersonen haben, die nicht im Telefonbuch stehen. Eine Abfrage des Arbeitgebers wäre also keine Abfrage, sondern würde die Creditreform wenigstens mit den "Stammdaten" des Arbeitnehmers füttern. Und mit einer solchen Weitergabe meiner Daten wäre ich nicht einverstanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 13:34
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AW: Abfrage Creditreform

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
liebster tommy - ggf gesetzliche vorschriften ?
Die stehen dem nicht im Wege...

Zitat:
das problem ist:
die creditreform gibt normalerweise auskunft über firmen, und ein abfrage fällt damit nicht unter das BDSG
Du scheinst nicht zu wissen, womit sich Creditreform beschäftigt. Creditreform gibt auch Unternehmen Auskünfte über Privatleute, zum Beispiel Versanhändlern über potentielle Kunden. Creditreform wertet dafür z.B. die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse aus.

Zitat:
eine schufaabfrage wäre definitiv nicht erlaubt
s.
http://www.dr-schulte.de/2009-presse...kunft-her.html
Da hängt sich Herr Dr.Schulte sehr weit aus dem Fenster, viele seiner Kollegen sehen das anders. Eine Bonitätsabfrage kann durchaus zulässig sein.

Es gibt z.B. ein berechtigtes Interesse eines Arbeitgebers, zu erfahren ob ein Stellenbewerber Gehaltspfändungen laufen hat - denn diese führen beim Arbeitgeber zu Mehraufwand und Kosten.

Hinzu kommt das ebenfalls berechtigte Interesse, überschuldete Personen nicht auf Positionen zu beschäftigen, in denen sie Zugriff auf Geld, Kassen, Konten etc. haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 13:38
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AW: Abfrage Creditreform

Zitat:
Zitat von Kinderleicht Beitrag anzeigen
Das Problem bei der Creditreform ist, dass sie kaum Datensätze über Privatpersonen haben, die nicht im Telefonbuch stehen. Eine Abfrage des Arbeitgebers wäre also keine Abfrage, sondern würde die Creditreform wenigstens mit den "Stammdaten" des Arbeitnehmers füttern. Und mit einer solchen Weitergabe meiner Daten wäre ich nicht einverstanden.
Völlig andere Baustelle.

Nur: wenn bei Creditreform keine Informationen über eine Person X vorhanden sind, dann teilt Creditreform das dem Anfrager mit.

Es ist weder zulässig noch macht es für Creditreform irgendeinen Sinn, bei einer Anfrage über eine Person, zu der keine Informationen vorliegen, die persönlichen Daten zu speichern.

Was hätte Creditreform denn davon, wenn in deren Datenbank steht: "Hans Müller, Bahnhofstraße 10, 12345 Rapunzel, geboren 1.4.1970 in Recklinghausen"? Weil mit diesen Daten mal eine Anfrage kam.

Nichts. Überhaupt nichts, außer Datenmüll.

Und wenn mal eines schönen Tages irgendwelche kredit/bonitätsrelevanten Daten über Herrn Müller bei Creditreform eintrudeln, dann werden diese Daten ohnehin mitgeliefert. Und sind obendrein aktueller als die von Anno schießmichtot.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 14:09
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AW: Abfrage Creditreform

@liebster thommy:
auskunfteien sind ständig an adressdaten interessiert, zb um die eigenen datenbestände zu aktualisieren

wenn ein arbeitgeber infos zur bonität seines (zukünftigen) AN haben möchte, darf er sich gern eine selbstauskunft des AN vorlegen lassen - alles andere ist nicht vertragsgegenstand mit seriösen auskunfteien wie schufa, crefo, informa ...und nicht erlaubt
Lichtboxer and Tombazane like this.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 19:09
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AW: Abfrage Creditreform

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Es ist weder zulässig noch macht es für Creditreform irgendeinen Sinn, bei einer Anfrage über eine Person, zu der keine Informationen vorliegen, die persönlichen Daten zu speichern.
Dazu empfehle ich den Wikipedia-Artikel über die Creditreform, Abschitt "Kritik" und die weiterführenden Links. Besonders den zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
hera likes this.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 13:21
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AW: Abfrage Creditreform

NRW macht eine ausnahme bezügl anfragen von AN bei auskunfteien für besondere berufsgruppen:

Zwanzigster Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen:

7.4 (S72)
"Bonitätsauskünfte über Beschäftigte dürfen nur bei
besonderen Tätigkeiten mit erheblicher finanzieller
Verantwortungsbreite (z.B. Bankkassiererinnen oder
-kassierer, Finanzberaterinnen oder -berater) zum
Zwecke der Begründung oder Durchführung eines
Arbeitsverhältnisses eingeholt werden. Die Angaben
über Vermögensverhältnisse sind dabei grundsätzlich
bei den Betroffenen selbst zu erheben.
"

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Serv...DIB/20_DIB.pdf
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