Zitat:
Zitat von Ross_i Auf jeden Fall macht A wie wild Fotos von B, "obwohl B ihn mehrfach aufgefordert hatte, sofort damit aufzuhören, weil er nicht fotografiert werden möchte, auch möchte er nicht, dass A die von ihm gemachten Fotos egal wie verwendet". |
Ich denke damit dürfte die Grenze überschritten sein. A wie auch B haben ein Recht auf
Privatsphäre, welches durch die Penetranz der Handlung und auch durch die Tatsache, dass der Fotografierte sich auf seinem Privatgrund befand, verletzt wurde. So würde ich jedenfalls urteilen und der A müsste die Fotos herausgeben bzw löschen.
Zitat:
|
Als die Fotos gemacht wurden stand jeder auf seinem eigenem Grundstück, wobei A sich zum Fotografieren stark über den Zaun von B beugte.
|
Streng genommen wurde also von Bs Grundstück aus fotografiert.
Zitat:
|
Auch blitzte A immer wieder B direkt in die Augen, teils auch nur zum Spaß (die Fotos können teilweise nichts geworden sein, da A viel zu sehr gewackelt hatte), so dass B minutenlang nur noch helle Lichter sah!!! B leidet u.a. an einer Hirnstammschädigung, weshalb er von dem Blitzlicht eine starke Migräne mit Übelkeit und Erbrechen bekam, so dass er starke Medikamente einnehmen musste und es ihm für Stunden sehr schlecht ging!!!
|
Der B muss auch nicht hellsehen können. Hat der A denn die Folgen der Handlungen des B denn ärztlich dokumentieren lassen?
Zitat:
|
Zudem immer wieder die oben schon erwähnten Drohungen!!!
|
Drohungen mit empfindlichen Übeln sind ein eigener Straftatbestand.
Zitat:
|
Was sagt das Gesetz zu all diesen Machenschaften des Nachbar B?
|
Das Gesetz winkt gelangweilt ab.
Zitat:
|
Welche Möglichkeiten hat B überhaupt?
|
Polizei rufen, klagen, Kosten verursache die letztlich die Allgemeinheit trägt. Im Ernst: Es dürfte doch inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass solcherlei Nachbarschaftsstreitigkeiten über die Jahre immer weiter verschlimmern und selten beendet werden - trotz etlicher gegenseitiger Anzeigen und Klagen.
Zitat:
|
Wie kann B sich schützen???
|
Klingt vielleicht doof, ist aber wahr: Der B schützt sich am besten, indem er sich entweder a) mit dem A verträgt oder b) umzieht. Die Alternativen sind keine.
Natürlich ist mir klar, dass keiner der beiden auch nur einen Millimeter auf den anderen zubewegen wird und überhaupt, man fühlt sich ja im Recht. Daher ist in einer Vielzahl von Fällen davon auszugehen, dass sich die Parteien auch nach vielen Jahren noch fröhlich bekriegen, wenn nicht einer den anderen vorher umbringt oder einer "zufällig" einen Herzkasper kriegt, weil er sich immer so aufregt.
Zitat:
|
Wenn ja, inwiefern kann B es umsetzen?
|
Zum Anwalt gehen und diesen konsultieren. Der freut sich bestimmt, angesichts einer so sicheren Einnahmequelle für die nächsten Jahre.