
10.09.2010, 07:00
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
| |
| AW: Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen Zitat:
Zitat von Diphda Die betreffende Behörde darf man vemutlich nennen? Sieht man ja häufig im TV. | .. kommt drauf an, ob die behauptungen alle wahr und beweisbar sind - keine ahnung was ein guter anwalt (der behörde) alles "rausholen" kann
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,
so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |