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Alt 10.09.2010, 07:00
hera hera ist offline
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AW: Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
Die betreffende Behörde darf man vemutlich nennen? Sieht man ja häufig im TV.
.. kommt drauf an, ob die behauptungen alle wahr und beweisbar sind - keine ahnung was ein guter anwalt (der behörde) alles "rausholen" kann
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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