
07.01.2009, 16:25
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jan 2009
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| AW: Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Wenn Du besonders wichtig bist und die Post schnell haben musst, dann kannst Du Dich nach § 5 Abs. 2 PSV als Vorrangpostberechtigter registrieren lassen. Aber das ist an sehr konkrete Vorbedingungen geknüpft und gilt auch nur gegenüber der Deutschen Post.
Wenn man mit einem Briefzustelldienst wie oben beschrieben unzufrieden ist, dann kann man seine Beobachtungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mitteilen. Die können natürlich dem Postdienstleister nicht vorschreiben, wie schnell er die Briefe zuzustellen hat, aber die sammeln akribisch alle verwertbaren Informationen um Stimmungsbilder zu den einzelnen Postdienstleistern anzufertigen, die sie zu überwachen haben. Seit der Zulassung der privaten Postzustellung hat die Bundesnetzagentur reihenweise Zulassungen wegen Unzuverlässigkeit kassiert. |